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Katja Keul
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Frage von Elena H. •

Frage an Katja Keul von Elena H. bezüglich Familie

Ich bin vor 3 Monaten Mutter geworden und beziehe momentan Elterngeld. Muss aber feststellen, dass die Mütter, die vor der Elternzeit gearbeitet haben, werden sehr unrecht behandelt. Erstmal finde ich nicht richtig, dass das Elterngeld nur 10 Monate ausgezahlt wird (im Fall 12 Monate Elternzeit), weil die 8 Wochen Mutterschaft angerechnet werden.Im Gesetzt heißt es aber 12 Monate Anspruch auf Elterngeld. Und am Schlimmsten finde ich, dass das Elterngeld versteuert werden muss. Warum? Es werden 65% vom Nettoeinkommen ausgerechnet (Lohnsteuer wurde schon bezahlt), dann muss ich nochmal das Elterngeld versteuern lassen. Welche Grundlagen dienen dazu? Wenn vom Bruttolohn ausgegangen wäre, wäre es für mich verständlich, aber so ist das doppelt versteuert. Ich habe vor der Mutterschaft viel gearbeitet: hatte Vollzeitstelle und Nebenjob. Und nun werde ich dafür so zusagen bestraft, dass ich nach einem Jahr wieder arbeiten anfangen MUSS. Ich würde gerne diese Frage unserer Familienministerin stellen, habe leider keine Kontaktdaten gefunden. Also, habe zwei Fragen:
1. Warum wird das Mutterschaftsgeld (was vom Arbeitgeber und Krankenkasse gezahlt wird) mit Elterngeld verrechnet?
2. Warum wird das Elterngeld versteuert?

Vielen lieben Dank und freundliche Grüße.

Elena Hamann

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Hamann,

zunächst einmal gratuliere ich Ihnen zur Geburt Ihres ersten Kindes und wünsche Ihnen alles Gute.
Dass Sie sich als berufstätige Mutter benachteiligt fühlen kann ich ehrlich gesagt nicht wirklich nachvollziehen. Seit der Einführung des Elterngeldes bekommen Sie als Berufstätige mehr Elterngeld, als diejenigen, die vor der Geburt nicht berufstätig waren, obwohl für das Elterngeld keinerlei Beiträge eingezahlt wurden. Anders als beim Arbeitslosengeld handelt es sich hier nicht um eine Versicherungsleistung. Soziale Leistungen aus Steuermitteln werde sonst üblicherweise bedarfsabhängig gezahlt - so wie das frühere Erziehungsgeld. Wer mehr verdiente erhielt weniger Erziehungsgeld. Jetzt erhält mehr Elterngeld, wer mehr verdient. Das Elterngeld bevorzugt also Berufstätige und benachteiligt sie nicht.
Ich halte daher auch die Entscheidung des Gesetzgebers für richtig, das Mutterschaftsgeld als weitere Versicherungsleistung auf das Elterngeld anzurechnen.

Steuerlich wird das Elterngeld wie eine Lohnersatzleistung behandelt - also genau wie Arbeitslosengeld. Das heißt, es wird nicht versteuert - wird aber bei der Steuerprogression berücksichtigt. Sollten Sie also weitere Einnahmen neben dem Elterngeld haben werden diese höher besteuert, als wenn Sie kein Elterngeld beziehen würden. Verfügen Sie ausschließlich über das Elterngeld und sind nicht verheiratet zahlen Sie auch keine Steuern.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Keul

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