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Katja Hessel
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Frage von Heribert K. •

Frage an Katja Hessel von Heribert K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Hessel,

Mindestlohnbezieher in der Steuerklasse 1 bezahlen bei 40 Wochenstunden Arbeit ca. 90 Euro Lohn- und Kirchensteuer im Monat. Warum wird der Mindestlohn besteuert? Warum müssen Mindestlohnbezieher im Alter wieder Sozialtransfers (Rentenarmut) beantragen? Macht es nicht Sinn, die zwischen steuerlichem Grundfreibetrag und Mindestlohn-Brutto bestehende Differenz zugunsten der DRV zu verbeitragen - also anstelle Lohnsteuer den Anteil als Beitrag zur DRV zu behandeln?
1. Im Falle der Verbeitragung benötigen Mindestlohnbezieher im Alter keine Sozialtransfers mehr.
2. Die Bürokratie würde so deutlich auf lokaler Ebene (Bezirk, Landkreise, Städte) abgebaut, weil die Transferquote sinkt.
3. Zukunftsangst würde den Mindeslohnbeziehern zumindest teilweise genommen (AFD-Thema)
4. Die Umschichtung der Steuern zugunsten der Beiträge ist „haushaltsneutral“, da Überschüsse der DRV/KV regelmässig dem erwirtschafteten Haushaltsüberschuss zugeordnet werden (linke Tasche-rechte Tasche)
5. Der Bundeszuschuss zur DRV von ca. 100 Mrd. Euro könnte so evtl. entlastet werden.

Vielen Dank für Ihre Antwort

H. K.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage, für deren späte Beantwortung ich mich entschuldige.

Für die Besteuerung sind alle Einkunftsarten gleich und somit werden alle Einnahme, die über dem Grundfreibetrag (Existenzminimum) liegen gleichermaßen besteuert. Es gilt somit für den Mindestlohn keine Ausnahme. Daher ist es "systemisch" korrekt, dass auch der Mindestlohn besteuert wird.

Die Intention Ihres Vorschlages geht meines Erachtens in die richtige Richtung, da wir das Problem des Zusammenhangs von Niedriglohnempfänger und Altersarmut grundsätzlich angehen müssen. Leider hat der Gesetzgeber unter Rot/Grün dieses Problem mit der sog. Gleitzonenregelungen noch verschärft, da hier Arbeitnehmer mit einem Verdienst bis € 850, zwar niedriger Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben, damit ein höherer Nettoverdienst erzielt werden konnte, aber damit natürlich auch geringere Rentenansprüche erwerben. Mit der Veränderung der Gleitzonenregelung wird dieses Problem ab 01.07.2019 wenigstens nicht mehr verschärft, da ab diesem Zeitpunkt die geringere Beiträge zur Rentenversicherung nicht mehr zu niedrigen Rentenansprüchen führen werden. Ich denke auch, dass eine Mischung aus Erhöhung des Grundfreibetrages und einer Verbesserung der Gleitzonenregelung hier der richtige Weg sein werden, um den Zusammenhang zwischen Niedriglohnsektor und Altersarmut zu durchbrechen.

Bei Ihrem Vorschlag sehe ich die Gefahr der ungleichen Besteuerung, da Menschen die zwar einen Lohn über den Mindestlohn verdienen, aber trotzdem ein niedriges Einkommen erhalten anders behandelt werden würden. Dies verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Hessel

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