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Katja Hessel
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Frage von Harald K. •

Frage an Katja Hessel von Harald K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hessel,

zur zunehmenden (Tief)Fluglärmproblematik über den Dächern unserer Wohngebiete, möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen:

1. Warum werden Ortschaften, die NICHT in der An - und Abflugrichtung des Nürnberger Flughafens liegen, seit Anfang 2010 extrem mit Fluglärm belastet?

2. Warum duldet die Politik hier Grundrechtsverletzungen?
wie: Garantie der körperlichen Unversehrtheit
Garantie der uneingeschränkten Immobiliennutzung
Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit
sowie tägliche Nötigung, und Haus - und Landfriedensbruch

Bedeutet Demokratie, Verletzung der Bürgerrechte?

mit freundlichen Grüßen
Harald Krahl

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Krahl,

zunächst einmal möchte ich mich für die längere Beantwortungszeit entschuldigen, aber zur Beantwortung waren Nachfragen an Dritte notwendig. Hegendorf befindet sich zwar im weiteren östlichen An- und Abflugbereich des Flughafens Nürnberg. Aufgrund der Entfernung von über 30 km bis zum Flughafen Nürnberg kann ich mir jedoch nicht vorstellen, dass der Fluglärm, wie Sie schreiben, "die Ausmaße von massivem Haus - und Landfriedensbruch" annimmt. Auch hat es laut meiner Nachforschung keine Änderungen in den Flugrouten seit 2010 gegeben.

Natürlich kann es sein, dass Sie sich durch den Fluglärm sehr gestört und belästigt fühlen. Trotzdem wird man kaum von einer objektiv unzumutbaren Lärmbelästigung sprechen können. Die Politik duldet somit sicherlich nicht die von Ihnen angeführten Grundrechtsverletzungen. Dem Luftamt Nordbayern, bei dem ich mich erkundigt habe, liegen jedenfalls Fluglärmbeschwerden von Orten aus der Umgebung des Flughafens mit ähnlichen Entfernungen, wie sie Hegendorf hat, seit mehreren Jahren nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Hessel

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