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Kathrin Senger-Schäfer
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Frage von Detlef K. •

Frage an Kathrin Senger-Schäfer von Detlef K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Hallo Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Frau Senger-Schäfer,

gerade für Sie als Dozentin könnte diese Gesetztesvorlage auch von Interesse sein.

Aktuell steht die Umsatzsteuerbefreiung für Dozenten und Trainer im Raum, bzw. soll noch in dieser Legislaturperiode veranschiedet werden.
Als Dozent im sozialen Bereich ist das kein Problem, da die Bildungsträger in der Regel befreit sind. Als Trainer in der Wirtschaft ist die Umsatzsteuer unumgänglich, da ein Training nicht nur aus der Transferleistung besteht sondern auch aus vielen Dienstleistungen, die ich fremd einkaufen muß.

Wie stehen Sie und die LINKE dazu, was unternehmen Sie dagegen und wie werden Sie abstimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Korten
Verkaufstrainer BDVT

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Korten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen wie folgt beantworten möchte.
Am 25. Oktober 2012 wurde das Jahressteuergesetz verabschiedet. Für die kulturellen und sozialen Träger bleibt nunmehr die Umsatzsteuerbefreiung bestehen. Ihre Frage zielt hingegen auf etwas anderes.
Sie spricht die Ambivalenz der Interessen in diesem Bereich an. Ist eine Umsatzsteuerbefreiung im Bildungsbereich wünschenswert, so wollen kommerzielle Anbieter von Weiterbildungsangeboten umsatzbesteuert werden.
Diejenigen, die ihre Umsätze überwiegend mit PrivatkundInnen (EndverbraucherInnen) machen, profitieren von einer Umsatzsteuerbefreiung, während für diejenigen, die ihren Umsatz überwiegend mit gewerblichen KundInnen (z.B. Fort- und Weiterbildungsangebote für Unternehmen) bestreiten, eine Umsatzsteuerpflicht von Vorteil ist. Dementsprechend sind bei uns in der Fraktion DIE LINKE auch Briefe von Bildungsträgern eingegangen, worin sich explizit für eine Umsatzbesteuerung eingesetzt wird.
Wir als LINKE haben uns für die Umsatzsteuerbefreiung der Bildungseinrichtungen ausgesprochen, die überwiegend mit Privatkunden arbeiten. Auch haben wir immer betont, dass dies ein Bildungs- und kein Freizeitangebot sei. Ob sich auch in Ihrem Fall eine Entlastung möglich machen lässt, kann ich nicht abschätzen. Ich würde Sie daher bitten, sich mit Ihrer Frage noch einmal an meine Kollegin, Dr. Barbara Höll, Sprecherin für Steuerpolitik, zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen,
Kathrin Senger-Schäfer, MdB