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Katharina Willkomm
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Frage von Laura K. •

Frage an Katharina Willkomm von Laura K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Willkomm,

Die Petition 90088 zur Rettung des Wahltarifs zur Erstattung der Arzneimittel der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie wurde am 11. 01.2019 beim Bundestag eingereicht und ist bislang nicht veröffentlicht worden, obwohl Petitionen mit höheren IDs längst veröffentlicht sind. Was wollen bzw. werden Sie tun um der Verzögerung bei der Veröffentlichung dieser wichtigen Petition entgegen zu wirken?

Mit freundlichen Grüßen

L. K.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Kanne,

bevor der Ausschuss über die Veröffentlichung einer Petition entscheidet, holt er hierzu eine Stellungnahme der Bundesregierung ein mit dem Ziel, die Sach- und Rechtslage im besagten Fall umfassend aufzuklären. Sobald der Ausschuss die Stellungnahme geprüft und bewertet hat, wird er den Petenten über das weitere Verfahren bezüglich der Petition automatisch unterrichten.

Nach § 109 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat der Petitionsausschuss eine Stellungnahme eines Fachausschusses einzuholen, wenn die Petition einen aktuellen Beratungsgegenstand dieses Fachausschusses betrifft. Dementsprechend wurde der Ausschuss für Gesundheit im Hinblick auf den dort aktuell zur Beratung vorliegenden Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG), BT-Drucksache 19/6337, um Stellungnahme gebeten.

Letztlich liegt es im Interesse des Petenten, wenn der Petitionsausschuss sich bei seinen Entscheidungen die Erfahrungen und Erkenntnisse der Fachausschüsse zunutze machen kann und umgekehrt die Abgeordneten bei der Gesetzesberatung auch das Anliegen miteinbeziehen können.

Nach Abschluss dieses Verfahrens erhält der Petent unaufgefordert weitere Nachricht. Der Tatsache, dass die Petition bisher nicht veröffentlich wurde, liegen keinerlei inhaltliche Erwägungen zu Grunde. Die Veröffentlichung wird nur aus den genannten verfahrenstechnischen Gründen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Insoweit ist es auch üblich, dass die Veröffentlichungen nicht streng nach Eingangsreihenfolge vorgenommen werden.

Beste Grüße
Katharina Willkomm

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