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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Stefanie F. •

Frage an Katharina Dröge von Stefanie F. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Dröge,

gerne wüsste ich von Ihnen, als Kandidatin meines Wahlkreises, was Sie unabhängig vom Wahlergebnis am kommenden Sonntag konkret dafür tun werden, um die in der sogenannten "Istanbul Konvention - Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen" vorgesehenen und den darüberhinaus notwendigen Maßnahmen vollständig und nachhaltig umzusetzen?
http://www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/sites/default/files/report_attachment/2017-09_zif-brief_parteien_zur_istanbulkonvention.pdf#overlay-context=de/aktuelles/

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Zunächst einmal begrüße ich, dass der Bundestag endlich das Gesetz zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention beschlossen hat. Dieser Schritt war mehr als überfällig und die Bundesregierung hat sich lange an bedenkliche Vorbehalte gegen das Gesetz geklammert. Wir Grüne haben die Ratifizierung der Istanbul-Konvention schon seit langem gefordert. Sie ist ein Meilenstein gegen Gewalt an Frauen in Europa. Jedoch hatten die Bundesregierung, insbesondere der Bundesjustizminister sowie das Kanzleramt, sehr lange gezögert, die überfällige Reform des Sexualstrafrechts mit dem Prinzip „Nein heißt Nein“ zu verwirklichen. Dies war letztlich dem großen Druck der Frauenverbände und auch den Grünen zu verdanken, die als erstes hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Dadurch wurde erst die Voraussetzung geschaffen, dass wir diese Konvention nun endlich ratifizieren können. Hinzukommen muss jetzt aber auch eine qualifizierte Notfallversorgung der Opfer sowie gut ausgestattete und geschulte Staatsanwaltschaften und Polizei.
Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles sondern ein gesellschaftliches Problem. Jede dritte Frau in Deutschland wurde schon einmal Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt. Ihnen Schutz und Hilfe zu gewähren, ist ein Menschenrecht und staatliche Verpflichtung. Wir wollen deshalb weitere Schritte gehen, um den Schutz von Frauen zu verbessern. Dazu gehört eine deutlich verbesserte Ausstattung und Finanzierung von Beratungsstellen, Notrufen und Frauenhäusern durch Bund und Länder, damit allen von Gewalt betroffenen Frauen Zugang zu diesen Einrichtungen gewährt werden kann. Wir brauchen außerdem Maßnahmen für eine qualifizierte Notfallversorgung der Opfer, eine gute Ausstattung, systematische Sensibilisierung und Schulungen von Polizei und Justiz. Darüber hinaus wollen wir den Vorbehalt zurückzunehmen, den die Bundesregierung zur Istanbul-Konvention eingelegt hat. Denn damit entzieht sich die Bundesregierung der Vorschrift der Istanbul-Konvention, die im Aufenthaltsrecht geflüchtete oder migrierte Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen, ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht ermöglichen soll.

Mit freundlichen Grüßen,

Katharina Dröge

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