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Karsten U. Teubner
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Frage von Sven C. •

Frage an Karsten U. Teubner von Sven C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Teubner,

Ich lese, Sie möchten den Bezug Ihrer Diäten auf den Mindestlohn bezogen auf 40 Wochenstunden begrenzen und den Differenzbetrag einer Erzgebirgischen Familie oder Alleinerziehenden spenden. ( http://www.wochenendspiegel.de/bundestagswahl-afd-schickt-teubner/ )

Hierzu habe ich folgende Fragen:

- Wird sich Ihr Engagement dann auch nur auf 40 Wochenstunden erstrecken?
- Wovon werden Sie in der Legislaturperiode Ihren weiteren Unterhalt bestreiten und kann es hier zu Interessenkonflikten kommen?
- Werden Sie ein Wahlkreisbüro betreiben und wie werden Ihre Mitarbeiter*innen dann entlohnt?
- Nach welchen Kriterien werden die Empfänger Ihrer Spende ausgesucht? Ist die Zahlung an Bedingungen gebunden?
- Wie passt Ihrer Meinung nach die Förderung Alleinerziehender zum Parteiprogramm der AfD?
- Wie werden Sie die Zahlungen belegen, hinsichtlich der Persönlichkeitstrechte der entsprechenden Empfänger?

Mit freundlichen Grüßen,

S. C.

Portrait von Karsten U. Teubner
Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr C.,

das sind eine ganze Reihe von Fragen, aber werde mich um eine schlüssige Beantwortung bemühen.

1.)
Den tatsächlichen Zeitaufwand kann ich heute noch nicht bemessen.
Der Zeitaufwand richtet sich letztendlich nach eventuellen Mitgliedschaften in Ausschüssen.
Ich gehe jedoch zunächst davon aus, daß, wenn eine Abgeordnete gleichzeitig noch Bundeskanzlerin und Parteivorsitzende sein kann, sich die reine Abgeordnetentätigkeit durchaus im überschaubaren Rahmen bewegt.

2.)
Ich lebe in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen, erziele Einkünfte über meine Firma und könnte mit dem gesetzlichen Mindestlohn meine laufenden Kosten bestreiten. Das müssen viele Menschen in diesem Land, dem wir ja dienen sollen, ein ganzes Leben lang schaffen.
Jegliche Einkünfte eines Politikers können zu Interessenkonflikten führen. Ich nehme mich da nicht aus.
Ich stehe dazu, daß ich eine marktliberale Wirtschaftspolitik - auch aus Eigeninteresse - befördern werde.

3.)
Ich werde keine „Mitarbeiter*innen“ beschäftigen, sondern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Diese werden üblicherweise nicht von den Diäten der Abgeordneten bezahlt sondern von entsprechenden Aufwandspauschalen.
Genau vor diesem Hintergrund, daß ein Abgeordneter ja steuerfreie Aufwandspauschalen erhält, ist für mich die Höhe der Diäten völlig unangemessen.

4.)
Ja, ich würde ein Wahlkreisbüro betreiben.
Hinsichtlich Bezahlung der Mitarbeiter, Büromieten und Nebenkosten verweise ich auf Antwort 3.

5.)
Kriterien für die Empfänger der Spenden sind:
- Familie mit mindestens 2 Kindern
- Alleinerziehende/r mit mind. 1 Kind
- Deutsche Staatsbürgerschaft
- Wohnsitz muß seit mehreren Jahren der Erzgebirgskreis sein.
Weitere Bedingungen gibt es nicht. Die Auszahlung würde einmalig als Summe in bar oder als Überweisung an die Familie ausgezahlt.
Interessenten könnten sich im KV der AfD oder über das Wahlkreisbüro melden. Die Auswahl erfolgt nach Los, Sympathie, Zahl der Kinder ohne verpflichtende Auswahlregeln.
Dazu sollten Sie beachten, daß ich bereits seit 2014 meine Sitzungsgelder aus dem Kreistag nach diesem Verfahren spende.
Dazu finden sich i.d.R. junge alleinerziehende Mütter über Telefon, Facebook oder Bekannte, die dann quartalsweise das Geld erhalten.

6.)
Sie haben durchaus recht, daß der AfD im besonderen Maße die Förderung der klassischen Familie am Herzen liegt.
Meine persönliche Erfahrung hat mir gezeigt, daß es vor allem alleinerziehende junge Mütter sind, die wegen der Spende den Kontakt zu mir suchen.
Ca. 80% meiner Spenden sind bisher an Alleinerziehende gegangen, weil dort häufig besondere Bedürftigkeit besteht.
Ich vertrete ebenfalls die Auffassung der AfD, daß gerade die klassische Familie der beste Schutz vor wirtschaftlicher Not ist.
Da mir persönlich aber das Thema Kinder noch wichtiger ist, werde ich hier bei der geübten Praxis bleiben.

7.)
Es gibt auch heute schon lediglich interne Aufzeichnungen, die keinesfalls ohne Zustimmung der Empfänger veröffentlicht werden.
Damit werden die Persönlichkeitsrechte gewahrt. Es würde also nur monatlich der jeweilige Spendenbetrag veröffentlicht.
Sollte es Zweifel an der tatsächlichen Umsetzung dieses Wahlversprechens geben, so wäre die Überprüfung durch eine Vertrauensperson, z.B. einen Notar möglich, ohne die Anonymität der Spendenempfänger zu verletzen.

Mit besten Grüßen aus der Freien Republik Schwarzenberg

Karsten U. Teubner
Fraktionsvorsitzender

AfD Kreistagsfraktion Erzgebirge
Adam-Ries-Straße 16
D-09456 Annaberg-Buchholz
Tel.: 03774 1764772
Fax: 03222 3760263
Mobil: 0160 94928729
e-Post: Karsten.Teubner@Teubner-Sternkopf-KG.de

„Nur ja nicht viel Geld oder überhaupt Mittel in die Hände von Staatsregierungen und öffentlichen Verwaltungen kommen lassen, das gibt Elend in der Wirtschaft und kriegerische Verwicklungen.“
Christian Jonathan Sternkopf, um 1860