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Frage von Martin P. •

Frage an Karsten Möring von Martin P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Möring,

voraussichtlich am 16.02. soll dem Kabinett der Referentenentwurf des BAMS iS "Scheinselbständigkeit" präsentiert werden.

Ich möchte Sie bitten, sich gegen diesen Entwurf in der vorliegenden Fassung auszusprechen. Hintergrund ist, dass dieser zwar berechtigterweise die Rechte von Arbeitnehmern stärkt, welche sich zumeist in eher einfachen prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden.

Zugleich gefährdet dieser aber in einem Aufwasch den gesamten Berufsstand der Selbständigen (> 2,5 Mio Erwerbstätige in D), da die Kriterien für ein Vorliegen einer etwaigen "Scheinselbständigkeit" so ausgestaltet werden, dass eine selbständige Erbringung von Aufträgen und Arbeiten unmöglich gemacht wird.

Hierbei handelt es sich zumeist NICHT um schutzbedürftige Bürger, deren Arbeitskraft ausgenutzt wird sondern vergleichsweise den Mitgliedern der freien Berufe um Menschen, die sich für diese Art und Weise der Berufsausübung freiwillig entschieden haben und deren Einsatz überdurchschnittlich vergütet wird.

Zudem ist die Industrie auf den Einsatz von selbständigen Fach- und Führungskräften auf Zeit angewiesen, um Vakanzen zu überbrücken, Projekte zu ermöglichen oder die Transformation neuer Prozesse und Geschäftsmodelle zu ermöglichen (z.B. Industrie 4.0).

Die große Unsicherheit durch die neuen Regelungen zur Scheinselbständigkeit gefährdet mittlerweile sogar die Durchführung von Beratungsprojekten, mit noch nicht absehbaren Schäden für die deutsche Wirtschaft.

In diesem Sinne meine Bitte, darauf einzuwirken, dass das Gesetz nicht in der vorliegenden Fassung verabschiedet sondern an den Entwurfsverfasser zurückgegeben wird, mit dem Auftrag, eine sachgerechte Unterscheidung der Behandlung von schutzbedürftigen Arbeitnehmern einerseits und unternehmerisch agierenden Selbständigen andererseits zu ermöglichen.

Sehr gerne stehe ich Ihnen für vertiefende fachliche Informationen und Gespräche zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Prischmann

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CDU

Sehr geehrter Herr Prischmann,

vielen Dank für Ihre Frage. Wir haben zwischen Union und SPD im Koalitionsvertrag die Zielsetzung verabredet, wirksame Regelungen gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu treffen. Es ist unser gemeinsames Ziel gute Arbeit für alle zu schaffen – das heißt sicher und gut bezahlt.

Für uns gehören Werkverträge zu einem selbstverständlichen Teil der Wirtschaft. Handwerker, Rechtsanwälte, Ärzte und jede Form von Dienstleistern betreiben seit Jahrhunderten ihre Tätigkeiten rechtlich als Werk- oder Dienstvertrag. Die Arbeitnehmer, die in einem Werkvertragsunternehmen arbeiten, befinden sich in einem ganz normalen Arbeitsverhältnis mit allen Schutzmechanismen. Was wir in Unternehmen vereinzelt als Missbrauch beobachten, fußt nach unserer Ansicht in der Regel nicht auf mangelnde gesetzliche Regelungen, sondern auf Verstöße gegen vorhandene Gesetze und das muss geahndet werden.

Auf der anderen Seite ist die Frage, ob ein Werkvertrag vorliegt oder in Wirklichkeit ein Arbeitnehmer an den Werkbesteller überlassen wird, problematisch und in der Praxis nicht einfach zu beantworten. Ich denke, dass dies anhand bestimmter von der Rechtsprechung entwickelter Kriterien gut zu bewerten ist, gerade aufgrund der Vielzahl von Einzelfällen. Dafür sind die Instrumentarien vorhanden.

Richtig ist, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor kurzem einen Entwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vorgelegt hat. Dabei ist zu betonen, dass es sich um einen reinen Diskussionsentwurf handelt. Der Beginn eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens ist momentan noch offen. Wir werden uns bei den Beratungen hierzu jedenfalls eng an den Koalitionsvertrag halten. Ziel der Union ist es, den Missbrauch zu verhindern und faire Bedingungen am Arbeitsmarkt zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen
Karsten Möring