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Karl Schultheis
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Frage von Michael Z. •

Frage an Karl Schultheis von Michael Z. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Schultheis,

Tatsache ist, dass derzeit eine Bücherei nur dann Landesmittel bekommen kann, wenn es eine hauptamtliche Bibliothekarin mit mindestens 50% Beschäftigungsumfang gibt. Auch wenn die übrigen Kriterien erfüllt sind, gibt es keine Förderung aus Landesmitteln. Den kirchlichen Bücherei-Fachstellen ist das schon lange ein "Dorn im Auge". Aber wir konnten trotz aller Argumente bisher nicht an dieser "Festung" rütteln.

Fällt diese bürokratische Hürde weg, kostet das das Land NRW keinen Cent. Es entstünde ein Wettbewerb der Ideen, bei dem Ehrenamtler und Hauptberuflicher mit den besten Konzepten um Fördermitteln werben. Qualität entscheidet, nicht eine sachfremde Formalie.

Ach so, vielleicht noch ein Beispiel für solche Projekte: einige Stadtbibliotheken bauen derzeit mit Landesmitteln den Verleih von Ebooks auf. Das geht nicht ohne Unterstützung bei den (doch sehr hohen) Anfangsinvestitionen. Von solchen innovativen Projekten bleiben wir Ehrenamtler ausgeschlossen, auch wenn wir z.B. hochqualifiziertes Personal, tägliche Öffnungszeiten, und eine Wachstumsquote bei den Leserzahlen von 400% in den letzten Jahren hatten.

Übrigens auch Projekte zur Leseförderung bei Kindern o.ä., egal was: ohne Hauptamtler keine Förderung. Das ist für mich als Pädagoge schwer einzusehen, dass es eher Geld für pädagogische Projekte gibt, wenn das ein Bibliothekar macht, als wenn ein Pädagoge das ehrenamtlich durchführt...

Können Sie sich vorstellen, sich dafür einzusetzen, im Falle Ihrer Wahl am 13.5. diese Regelung zu ändern und gegebenenfalls auch unsere Online-Petition zu unterstützen?

http://openpetition.de/petition/online/zugang-von-ehrenamtlich-gefuehrten-bibliotheken-zu-foerdermitteln-in-nrw

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ziemons,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich Ihnen hiermit gerne beantworte. Die Antwort hat etwas Zeit gebraucht, weil ich mich mit meinen Kolleginnen und Kollegen nochmals rückgekoppelt habe.
Es gibt zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage noch keine endgültige Entscheidung. Allerdings wird es sicherlich keine Förderrichtlinien geben können, die festlegen, dass alle kirchlichen Bibliotheken antragsberechtigt werden. Das wären immerhin 1700 Bibliotheken und somit im Rahmen des Landeshaushalts nicht zu leisten.
Ich werde mich allerdings dafür einsetzen, dass auch kirchliche Bibliotheken nach noch zu vereinbarenden Kriterien gefördert werden können. Wir sollten hierüber im Gespräch bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Schultheis