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Karl Schiewerling
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Frage von Erika S. •

Frage an Karl Schiewerling von Erika S. bezüglich Wirtschaft

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass im Falle Ihrer Wiederwahl der Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern aus Deutschland grundsätzlich verboten und dies gesetzlich festgeschrieben wird?

Freundlichen Gruß Erika Steens

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Steens,

vielen Dank für Ihre Anfrage über das Internetportal „Abgeordnetenwatch“. Auf Ihre Frage, ob ich mich im Falle meiner Wiederwahl für ein Exportverbot von Kriegswaffen und Rüstungsgütern aussprechen werde, beantworte ich wie folgt:

Die Debatte um die deutsche Rüstungsexportpolitik beschäftigt mich seit Längerem. Als gläubiger Christ wünsche ich mir eine Welt ohne Waffen. Leider wird dies eine Utopie bleiben, so dass wir uns der Diskussion um deutsche Rüstungsexporte stellen müssen. Dabei geht es um ein komplexes Geflecht von Werten, Interessen und auch Pragmatismus, das unsere Außen- und Sicherheitspolitik prägt.

In der Vergangenheit haben alle Bundesregierungen Rüstungsexporte aus unterschiedlichen Überlegungen zugelassen. Insofern besteht eine gewisse Kontinuität im Regierungshandeln bezüglich der Genehmigungspraxis für Rüstungsexporte. Daran wird sich auch in der nächsten Legislaturperiode nichts ändern. Anstelle eines strikten Verbotes, befürworte ich strenge Regeln und eine höhere Transparenz beim Export von Rüstungsgütern.

Die christlich- liberale Bundesregierung führt – und würde dies auch im Falle einer Fortsetzung der Koalition tun – eine verantwortungsvolle Kontrolle von Rüstungsexporten durch und richtet sich dabei nach den "Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" aus dem Jahr 2000 und dem im Dezember 2008 verabschiedeten rechtlich verbindlichen „Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern.

Die politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sehen bereits vor, dass Lieferung von Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern nicht genehmigt werden, wenn

• Länder in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo eine solche droht, oder
• ein Ausbruch einer bewaffneter Auseinandersetzungen droht oder bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrechterhalten oder verschärft würden.

Diese Bestimmungen sind klar. Allerdings muss, aus meiner Sicht, über eine größerer Transparenz und eine bessere Parlamentsbeteiligung bei Rüstungsexporten diskutiert werden.

Die Transparenz zu rüstungsexportpolitischen Entscheidungen der Bundesregierung wird durch den Rüstungsexportbericht gewährleistet. Ich spreche mich dafür aus, dass der Deutsche Bundestag früher über Entscheidungen des Bundessicherheitsrates informiert wird. Ob ein spezieller Ausschuss des Deutschen Bundestages bei weitreichenden Rüstungsexportentscheidungen frühzeitig einbezogen werden soll, bedarf noch einer näheren Prüfung. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass die letztliche Entscheidung aus verfassungsrechtlichen Gründen bei der Exekutive bleibt.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage mit meinem ausführlichen Antwortschreiben ausreichend und zufriedenstellend beantwortet habe. Die Frage der deutschen Rüstungsexporte ist sehr komplex.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Karl Schiewerling