Karl Lauterbach, MdB
Karl Lauterbach
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Frage von Klaus N. •

Frage an Karl Lauterbach von Klaus N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Prof. Lauterbach,

Sie gelten als energischer gar leidenschaftlicher Verfechter der Organentnahme, falls ein Gehirntoter keinen Widerspruch eingelegt hat. Der Gehirntod wird durch Inaugenscheinnahme durch spezielle Mediziner sichergestellt.
In anderen Ländern gilt offenbar bereits der Herzstillstand als letzte Hürde vor der Entnahme.

In dem vielbeachteten Artikel von Herrn Thomas Fischer http://www.spiegel.de/panorama/justiz/organspende-sterben-und-sterben-lassen-a-1237676.html wurde in dem Kommentar http://www.spiegel.de/forum/panorama/spahns-organspende-konzept-sterben-und-sterben-lassen-thread-825224-54.html#postbit_69965729 verdeutlicht, dass in anderen Ländern zb. bereits nach 2 Minuten Herzstillstand keine weiteren Rettungsmaßnahmen durchgeführt werden dürfen, der sogenannten No-Touch-Periode.

Sie als Mediziner können sicherlich erklären, dass vor allem Herzinfarkte zum Herzstillstand führen?!
Falls dieser Kommentar zutreffend sein sollte, wieso wird dann nicht auch hier die Wiederbelebung nach einer genau festgelegten Zeit abbrochen?

In Spanien gibt es mit dieser Methode 46,9 Spender pro Million Einwohner, in Deutschland nur 9,3 Spender pro eine Million Einwohner http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/organspende-deutschland-wird-zum-sonderfall-in-europa-1.3867766, also 5 mal so viel und das nur mit einer anderen juristischen Definition von Tod.

So einfach kann es sein. Vielen Dank für Ihre Antwort.

Karl Lauterbach, MdB
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