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Karl Klein
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Frage von Rainer B. •

Frage an Karl Klein von Rainer B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Klein,

ich möchte mich mit einer Frage an Sie wenden, die um Ihr Grundverständnis unseres Staatswesens geht:

Ein souveräner Staat definiert sich i.d.R. über die Kontrolle seiner Grenzen. Nur durch eine solche Kontrolle kann er weiterhin die Gewalt seiner Exekutive, des Vorrangs seiner Legislative und Judikative geltend machen und den Gesellschaftsvertrag (was den Sinn der Schaffung eines Staatsgebildes durch Delegation des Gewaltmonopols und Schaffung groesserer Strukturen als solches angeht) aufrechterhalten. Eine solche Grenzkontrolle kann an grössere Gebilde abgegeben werden, wie im Falle eines Staatenbundes, Bundesstaates oder des Schengenraumes - solange dann die GEMEINSAME Kontrolle der AUSSEN-Grenzen funktioniert.

Dies ist aber nicht mehr der Fall. Die Grenzen sind zT wahllos offen. Frau Merkel ist mit ihrer Politik direkt verantwortlich fuer ein grösseres Terrorrisiko in unserem Land - ein Terrorrisiko, was wiederum zur Einschränkung von Bürgerrechten und Freiheiten instrumentalisiert wird.

Was wir im Moment machen, ist ungefähr so, als würden die USA ihre Grenzen zu Mexiko öffnen und dann auch noch jedem Einwanderer noch Geldmittel und kostenlose Krankenversicherung versprechen - es ist offensichtlich - das kann nicht gutgehen.

Wenn Sie mich im Landtag vertreten wollen, möchte ich doch einmal fragen, wie Sie zu dem besagten Schutz unserer Grenzen stehen. Und hatte Petry vielleicht nicht doch recht: Unsere Genzen müssen - nur als ultima ratio, wie sie betonte - auch mit Waffengewalt geschützt werden können? Falls nein, wie sehen Ihre Alternativen aus?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Becker,

gerne beantworte ich die gestellte Frage wie folgt: Die Auffassung, dass ein souveräner Staat sich über eine Kontrolle seiner Grenzen definiert, teile ich uneingeschränkt. Diese Aufgabe ist nach der europäischen Vereinbarung (Schengen) an der europäischen Außengrenze nach zu kommen. Die Vereinbarung sieht auch vor, dass in Notfällen auch jedes Mitgliedsland befristet wieder eigenen Grenzkontrollen einführen kann. Davon machen derzeit mehrere Mitgliedsstaaten, auch Deutschland Gebrauch. Es ist sicher zu stellen, dass jeder Ankommende registriert und erkennungsdienstlich erfasst wird. Bei Asylbegehrenden ist zusätzlich eine gesundheitliche Untersuchung notwendig. Unser Staat und unsere Gesellschaft muss wissen, wer und mit welcher Absicht in unser Land kommt. Es ist richtig, dass vorüber gehend die Schengener Vereinbarung verletzt und der Schutz der europäischen Außengrenze nicht mehr funktionierte. Entsprechende Maßnahmen wurden durch die Bundesregierung getroffen. Solange der Schutz der europäischen Außengrenzen nicht wirksam geleistet wird, ist die Kontrolle an den deutschen Außengrenzen beizubehalten. Die unregistriert nach Deutschland eingereisten Flüchtlinge sind unverzüglich zu erfassen und einem geordneten Verfahren zu zu führen. Vorsorge für die Zukunft ist zu treffen. Eine Wiederholung der befristet offenen Grenzen darf es nicht mehr geben.

Danke und viele Grüße!
Karl Klein, MdL