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Frage von Peter S. •

Frage an Karl Klein von Peter S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Klein,
seit 16.02.2006 liegt der Entwurf des Flächennutzungsplans des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim öffentlich aus. In diesem Entwurf ist der Standort einer Haftanstalt in St. Ilgen (Mühlweg, 11.6) im Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Nusslocher Wiesen“ auf einem 7 ha großen Areal vorgesehen.

Die Verwirklichung dieser Planung hätte gravierende Folgen nicht nur für den Ortsteil St. Ilgen, sondern für die ganze Stadt Leimen sowie die Nachbargemeinden Nussloch, Sandhausen und Walldorf.

Für die unmittelbar betroffenen Bürger des Stadtteils St. Ilgen würde das Vorhaben bedeuten, dass die letzte große Naherholungsfläche von St. Ilgen verloren ginge, Radwegeverbindungen nach Nußloch, Wiesloch und Walldorf behindert und unterbrochen werden. Durch die massive, bis zu 18 m hohe Bebauung wird das Ortsbild des gesamten südlichen Teils von St. Ilgen stark und nachhaltig beeinträchtigt, der gesamte Landschaftsraum der geschützten und schützenswerten St. Ilgener Niederung wäre visuell und funktional entwertet.

Der Stadtteilverein St. Ilgen e.V. lehnt diesen Entwurf des Flächennutzungsplans mit dem Gefängnisneubau ab. Im Interesse unserer Bürger fragen wir Sie als Kandidat für den Landtag Baden-Württemberg:

Wie stehen Sie zum Standort des Gefängnisneubau in St. Ilgen?

Wir bitten Sie um eine klare schriftliche Antwort bis zum 19.03.2006. Wir werden Ihre Antwort in jedem Fall veröffentlichen (dies gilt auch für den Fall, dass wir keine Antwort erhalten).

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Peter Stadtherr

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stadtherr,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Um mir ein persönliches Bild zu machen, habe ich mir den geplanten Standort am letzten Sonntag angesehen und finde ihn ebenso aus mehreren Gründen nicht passend. Hierüber ist sicherlich mit der Landesregierung, sprich Justizministerium zu reden und eine Überprüfung der Standortkonzeption anzuregen. Dazu sind die gesammelten Unterschriften und die Stellungnahme der Stadt Leimen zweckdienlich.

In der Sache selbst steht derzeit eine aktuelle Bauabsicht des Landes nach meiner Kenntnis nicht an. Der Flächennutzungsplan wird aus anderen Gründen fortgeschrieben und der Standort für eine Vollzugsanstalt steht schon mehr als 20 Jahre mit Einvernehmen der Stadt Leimen in dieser Planung. Um den Bau einer Vollzugsanstalt überhaupt genehmigt zu erhalten, ist ein auf den Flächennutzungsplan aufbauender Bebauungsplan notwendig. Über diesen bestimmt allein die Stadt Leimen, da ein Flächennutzungsplan nicht anspruchsberechtigt ist. Deshalb sagt ein Standort in einem Flächennutzungsplan noch nichts über die tatsächliche Umsetzung aus. Trotzdem ist es zweckdienlich, dass sich die Mitbürger und die Stadt mit Einwendungen dagegen wenden und die Landesregierung bitten, die Standortkonzeption aus
vorgetragenen Gründen zu überdenken. Darüber hinaus gibt es gegen einen Flächennutzungsplan kein Widerspruchsrecht, sondern nur die Möglichkeit der Einwendungen. Stadt und Bürger können sich gegen eine solche Planung nur mit einer Normenkontrollklage an die Verwaltungsgerichte wenden, die aber nur den rechtmäßigen Verfahrensgang und die sachgerechte Abwägung der Einwendungen prüfen. Alles weitere regelt dann erst ein darauf aufbauender Bebauungsplan und ein Umlegungsverfahren, ausschließlich in der Zuständigkeit der Stadt Leimen.
Für weitere Gespräche stehe ich gerne zur Verfügung und hoffe etwas zur Rechtsklarheit und die Möglichkeiten der Stadt Leimen beigetragen zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Karl Klein, Bürgermeister
CDU-Landtagskandidat