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Karl-Josef Laumann
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Frage von Hans-Heiner K. •

Frage an Karl-Josef Laumann von Hans-Heiner K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Kraft, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

nach dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 sind die Versorgungsbezüge der Beamten in acht aufeinander folgenden Schritten abzusenken. Vollzogen wurden diese Schritte seit dem 01.04.2003 jeweils mit den Anpassungen der Versorgungsbezüge. Bei den ersten sieben Anpassungen erfolgte die Absenkung durch eine Minderung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.

Mit der achten Anpassung der Versorgungsbezüge zum 01.01.2012 entfällt die bisherige Minderung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Stattdessen ist der persönlicher Ruhegehaltssatz mit dem Faktor 0,95667 zu vervielfältigen.

Durch diese Maßnahmen wurden die Ruhegehälter der Beamten um mehr als 3%
abgesenkt.
Fast alle Beamten haben diese Maßnahme - wenn auch zähneknirschend - hingenommen, weil sie ihren Beitrag zur Konsolidierung der Landesfinanzen leisten wollten.

Umso erstaunlicher, ja unverschämter ist nun Ihr Bestreben, Ihre Diäten nun schon wieder (still und heimlich, was bisher ??? allerdings schief gegangen ist) um monatlich !!! 500,00 € !!!! zu erhöhen. Frage: Glauben Sie nicht, dass auch die Abgeordneten, die sicherlich nicht unterversorgt sind, in Zeiten leerer Kassen und bei einer Überschuldung des Landes NRW aus Solidarität mit den Mitbürgern für die nächsten Jahre auf solcherlei Maßnahmen verzichten sollten?.

Oder ist es so, dass Sie die bei den Beamten eingesparten Versorgungsbezüge "kostenneutral" Ihren Diäten/Pensionen zuschlagen möchten? Eine tolle Fürsorge für Menschen - die im Gegensatz zu Ihnen - mehr als 30 - 40 Jahre benötigt haben, um eine entsprechende Altersversorgung aufzubauen.

Auf Ihre Antworten bin ich sehr gespannt.

Mit nachdenklichen Grüßen
Hans-Heiner Kampen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kampen,

die Debatte über die Entwicklung der Altersversorgung von Landtagsabgeordneten hat in den vergangenen Wochen großes Medieninteresse gefunden und großes Interesse in der Bevölkerung.

Auch Sie haben mir Ihren Unmut über die Erhöhung des Beitrags zum Versorgungswerk der Abgeordneten mitgeteilt. Für Ihr Schreiben danke ich Ihnen. Ich respektiere Ihre Meinung.
Ich habe auch Verständnis für die emotionale Betroffenheit, in der viele Menschen ihren Unmut äußern.

Wir Abgeordnete müssen selbst über die Fragen unserer eigenen Altersversorgung entscheiden. Das hat uns das Bundesverfassungsgericht verpflichtend aufgetragen.
Das ist nicht einfach, und wir machen uns die Entscheidung nicht leicht. Auch diesmal hat es gründliche Debatten über das Für und Wider gegeben. Im Ergebnis hat die große Mehrheit der Landtagsabgeordneten die nun beschlossene Stärkung des Versorgungswerkes für richtig und angemessen gehalten. Auch ich bin, wie ich ausdrücklich betonen möchte, dieser Ansicht.

Eine gute Übersicht über die Argumente, die für diese Entscheidung vorgebracht wurden, aber auch über die Gegenargumente, vermitteln die Reden, die dazu am 8. Februar im Landtag gehalten wurden. Ich erlaube mir, Ihnen diese Reden im Anhang zu übermitteln.

Mit freundlichem Gruß
Karl-Josef Laumann MdL

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