Portrait von Karl Holmeier
Karl Holmeier
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Karl Holmeier zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Susanne W. •

Frage an Karl Holmeier von Susanne W. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Holmeier,

mit großem Entsetzen habe ich die Zahlen der Abstimmung hinsichtlich des Wildtierverbots im Zirkus über das Portal – Abgeordnetenwatch – zur Kenntnis genommen. Was mich sehr verwundert, der große Teil Ihrer Partei und Sie selbst haben sich an der Abstimmung nicht beteiligt. D. h. von insgesamt 310 Abgeordneten Ihrer Partei haben sich 266 nicht beteiligt.
Bitte erklären Sie mir warum so eine schwache Beteiligung stattgefunden hat. War das Thema – Schutz der Tiere – so uninteressant? Gerne erwarte ich hier Ihre Antwort.

Portrait von Karl Holmeier
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Winkler,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.
Zunächst bitte ich Sie, für künftige Anfragen eine der zahlreichen Angebote zu wählen, die Ihnen einen direkten Kontakt zu mir ermöglichen. Dies sind: E-Mail karl.holmeier@bundestag.de, Homepage www.holmeier.de, Facebook www.facebook.com/karl.holmeier, Homepage des Deutschen Bundestages www.bundestag.de, Homepage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion www.cducsu.de, Homepage der CSU-Landesgruppe www.csu-landesgruppe.de sowie meine Wahlkreisbüros in Schwandorf (Tel. 09431– 96 04 29) und in Cham (Tel. 09971– 99 63 700).
Hintergrund dieser Bitte ist, dass ich Ihre Anfrage ausschließlich über die Redaktion von Abgeordnetenwatch beantworten kann. Auf diese Weise können Dritte mit der von mir verfassten Antwort Geld verdienen, ohne dass ich eine Kontrolle darüber habe, wann und in welcher Weise Sie die Antwort erreicht. Da ich mich nur ungern derart instrumentalisieren lasse, ziehe ich den direkten Kontakt vor.

Nun zu Ihrer Frage:
Das Internet bietet eine schier endlose Flut von Informationen. Unzählige Portale werben mit den unterschiedlichsten Arten um die Gunst der „User“. Die digitale Interaktion mit den Menschen im Internet bietet den Anbietern zudem oft eine lukrative Einnahmequelle, weil jeder „Klick“ in Verbindung mit Werbebannern, Werbeeinnahmen bringt. Aufgrund dieser wirtschaftlichen Interessen lehne ich eine Teilnahme an solchen „Online-Votings“ grundsätzlich ab. Zudem ist es nicht mein Arbeitsschwerpunkt, das Internet nach möglichen Abstimmungen zu politischen Themen zu durchsuchen und mit meinem Voting zu versehen. Das würde jeden zeitlichen Rahmen sprengen und ist auch nicht Aufgabe eines Abgeordneten.

Meine Meinung zum Wildtierverbot im Zirkus möchte ich Ihnen schließlich nicht vorenthalten, denn diese ist viel differenzierter, als dies eine Antwort beim Voting ausdrückt:

Die Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben stellt mit Blick auf den Tierschutz allein aufgrund der häufigen Ortswechsel und der damit verbundenen Transporte und begrenzten Haltungsbedingungen eine besondere Herausforderung dar. Zuständig für die Kontrolle der Zirkusbetriebe sind die Bundesländer. Mir und der CSU-Landesgruppe liegt sehr daran, dass der Tierschutz für Zirkustiere gewährleistet ist. Wo dies nicht möglich ist, dürfen keine Tiere gehalten werden. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Tieren im Zirkus Leid oder Schmerzen zugefügt werden. Bei Verstößen bietet das Tierschutzgesetz die gesetzliche Grundlage, den Tierschutz sicherzustellen. Einem generellen Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus können wir uns jedoch nicht anschließen.

Sie lässt einerseits unberücksichtigt, dass bestimmte Tiere bei artgerechter Haltung auch in Zirkussen ein Leben ohne „Schmerzen, Leiden und Schäden“ (Definition Tierschutzgesetz) führen können. Des Weiteren gilt es auch, die verfassungsmäßig geschützten Grundrechte von Tierlehrern und Zirkusunternehmern auf Berufsfreiheit hinreichend zu berücksichtigen. Die Bundesregierung hat bei der letzten Novelle des Tierschutzgesetzes eine Verordnungsermächtigung mit aufgenommen, die ein Verbot bestimmter wildlebender Tiere in Zirkussen ermöglicht (§ 11 Absatz 4 Tierschutzgesetz). Die Verbotsmöglichkeit besteht dann, wenn bei einzelnen Tierarten Haltung bzw. Transport nicht ohne Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere vollzogen werden können.

Nach allem, was mir bekannt ist, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, die Beschränkungen oder Verbote nach § 11 Absatz 4 Tierschutzgesetz rechtfertigen würden. Auch wenn zu verurteilende Einzelfälle ein anderes Bild zeichnen: Insgesamt haben sich die Haltungsbedingungen für Tiere in Zirkussen in den vergangenen Jahren aufgrund der Zirkusleitlinien sowie der Mindestanforderungen des Säugetiergutachtens verbessert. Die meisten Tierlehrer wissen sehr genau, dass es die Tiere sind, die ihre berufliche Existenz sichern. Daher bin ich überzeugt, dass mit den bestehenden Regelungen mögliche Tierschutzlücken in den Zirkussen geschlossen werden können. Gleichzeitig kann weiterhin dem Wunsch vieler Besucher nach Tierdressuren im Zirkus entsprochen werden. Dies entbindet die Bundesländer aber nicht von der Pflicht, die Tierhaltung in den Zirkussen insgesamt strikt zu kontrollieren und die Aufnahme beschlagnahmter Wildtiere sicherzustellen. Dabei hilft die bereits 2008 eingeführte Zirkusregisterverordnung.

Gemeinsam mit den Verantwortlichen und den Bundesländern möchte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erreichen, dass sich die Situation der Tiere, auch in den Zirkusbetrieben, weiter verbessert.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Holmeier