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Karl-Heinz Florenz
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Frage von Norbert S. •

Frage an Karl-Heinz Florenz von Norbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag, Herr Florenz!

Soweit ich es beurteilen kann, basieren weite Teile des neuen Artikel 18 der TPD auf einem "fact sheet" der Kommission, das irgendwann kurz vor oder während des Trilogs zusammengeschustert wurde. Einzelne Passagen wurden offensichtlich direkt übernommen.

Da Sie als Schattenberichterstatter ja dabei waren können Sie mir vielleicht sagen: Wurde das überprüft oder ganz im Vertrauen auf die Kompetenz und Aufrichtigkeit der Kommission als Fakt akzeptiert?

Leider kann ich weder Aufzeichnungen noch Protokolle der Trilogverhandlungen finden. Gibt es die irgendwo?

Das Problem mit diesem "Fact Sheet" ist, dass die Kommission bei der Erstellung offenbar erhebliche Fehler gemacht hat. So haben sich einige der zitierten Wissenschaftler öffentlich darüber beschwert:
http://blog.rursus.de/2014/01/fehler-in-der-tabakrichtlinie-fuehrende-wissenschaftler-schreiben-an-die-eu/

Was sagen Sie dazu?
Wie ist das abgelaufen?

Es ist völlig egal, was die Gründe für diese eklatanten Fehler sind (Schlamperei, Inkompetenz oder gezielte Desinformation). Können Sie verantworten, dass auf dieser Basis ein Gesetz verabschiedet wird, das dafür sorgen wird, dass fast alle heute verfügbaren Geräte vom Markt gefegt werden und nur genau das recht unbefriedigende, für die meisten unbrauchbare Zeug übrig bleibt, mit dem die Tabakriesen sich jetzt auf dem Markt breitmachen wollen?

Wieso ist eigentlich das Verbot, Markennamen zu übernehmen (brand name stretching), das noch in AM 170 stand, entfallen und bleibt jetzt den Mitgliedsstaaten überlassen? Wer profitiert davon, außer den Tabakkonzernen?

Wollen Sie wirklich der Tabaklobby das Feld für die Aussaat ihrer Monokultur bereiten, indem Sie den freien Markt unterpflügen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

ich möchte Sie gerne darüber informieren, dass die Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU), in der auch die sogenannte E-Zigarette reguliert wird, am 29. April 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und seit Kurzem in Kraft getreten ist. Den Richtlinientext können Sie hier einsehen: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0040&from=EN.

In Bezug auf die E-Zigarette haben sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten nach intensiven Verhandlungen darauf geeinigt, die E-Zigarette nicht als Arzneimittel zu regulieren, sondern als Verbraucherprodukt mit Mindeststandards für Qualität und Sicherheit (siehe hierzu Artikel 20 der o.a. Richtlinie). Mit der Tabakproduktrichtlinie wurde somit ein neuer Rechtsrahmen für die Regulierung von E-Zigaretten geschaffen.

Um Informationen zu meiner persönlichen Position zur E-Zigarette zu erfahren, möchte ich auf meine bisherigen Antworten auf abgeordnetenwatch hinweisen.

Im Zuge der Verhandlungsrunden mit dem Rat kann ich Ihnen versichern, dass ich mich für die Parlamentsposition – nämlich gegen eine Apothekenpflicht und gegen die Arzneimittelzulassung – eingesetzt und diese Position vertreten habe. Schlussendlich hat, wie Sie dem Richtlinientext entnehmen können, der Rat von seiner Position abgesehen und ist auf das Parlament zugegangen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr
Karl-Heinz Florenz