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Karl-Georg Wellmann
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Frage von Michael D. •

Frage an Karl-Georg Wellmann von Michael D. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Was gedenken Sie zu tun, um die Bundesregierung zur Abkehr von der jetzigen Einwanderungspolitik zu bewegen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dorr,

ich teile Ihre Sorge über den weiteren Zustrom von Flüchtlingen. Deutschland braucht zwar aus demographischen Gründen die Zuwanderung von Menschen und unser Land will auch angesichts seiner eigenen Geschichte Flüchtlingen in Not helfen. Wir haben dies gerade in den letzten zehn Monaten in ganz außergewöhnlicher Weise unter Beweis gestellt. Damit meine ich auch die vielen tausend ehrenamtlichen Helfer, ohne die der Staat die Aufgabe nicht annähernd hätte bewältigen können. Und ich halte die Kritik an der Arbeit der Behörden im Land Berlin und in den Bezirken für unberechtigt. Alle Mitarbeiter dort arbeiten seit Monaten im Ausnahmemodus und leisten in vielen Fällen Außergewöhnliches.

Aber seit Wochen sind die Kommunen und Hilfsorganisationen über die Grenzen ihrer Möglichkeiten belastet. Wir müssen uns jetzt auf die Integration der hier lebenden Flüchtlinge konzentrieren, auf das Vermitteln der deutschen Sprache, auf Ausbildung und die Einbeziehung in das Arbeitsleben. Und auch auf die Rückführung solcher Asylbewerber, deren Antrag nach gerichtlicher Prüfung rechtskräftig abgelehnt wurde. Das alles geht nur, wenn die weitere Zuwanderung im bisherigen Umfang beendet wird. Darüber herrscht Einigkeit innerhalb der Großen Koalition.

Die CDU-geführte Bundesregierung und der Bundestag haben eine Fülle von Maßnahmen beschlossen und umgesetzt, um die Lage nachhaltig in den Griff zu bekommen. Es wird auf drei Ebenen gleichzeitig ansetzt, auf der nationalen, der europäischen und der internationalen Ebene:

· Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten wurde um Albanien, Kosovo und Montenegro erweitert. Mittlerweile kommen kaum noch Menschen aus diesen Ländern. Wir wollen die Liste auf die nordafrikanischen Staaten und auf Afghanistan erweitern.

· Fehlanreize wurden beseitigt. In den Erstaufnahmeeinrichtungen wird es Sach- statt Geldleistungen geben.

· Asylbewerber sollen künftig bis zu sechs Monaten in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben – diejenigen aus sicheren Herkunftsstaaten bis zum Abschluss des Verfahrens. Nach Ablehnung des Antrags können diese direkt aus den Einrichtungen zurückgeführt werden.

· Für Integrationskurse wurden die Mittel des Bundes in 2016 verdoppelt. Insgesamt wird die Unterstützung des Bundes für die Länder und Kommunen zur Bewältigung der Flüchtlingssituation auf 4,8 Milliarden Euro erhöht.

· Seit Anfang des Jahres werden täglich rund 200 Ausländer an der Bundesgrenze abgewiesen, die nicht in Deutschland Asyl beantragen wollen oder keine gültigen Papiere besitzen. 2015 hat sich die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland bereits auf 21.000 verdoppelt. Die Bundesländer müssen die Ausreiseverpflichtungen sehr viel konsequenter durchsetzen, als bisher. Inzwischen kehren wöchentlich hunderte irakische Flüchtlinge aus Deutschland in ihre Heimat zurück, weil sie erkennen, dass sie mit falschen Versprechungen hierher gelockt wurden.

· Die Verfahrensdauer wurde bereits um 2 Monate auf rund 5 Monate gesenkt und soll letztlich auf einen Monat verkürzt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) arbeitet seit Monaten im Schichtbetrieb am raschen Abbau der offenen Verfahren. In den Haushaltsverhandlungen des Bundes für 2016 wurden zusätzlich 4.000 neue Stellen für das BAMF bewilligt, künftig hat das BAMF über 7.000 Mitarbeiter.

· Ein einheitlicher Flüchtlingsausweis und eine entsprechende Datenbank werden eingeführt. Wir haben Mitte Januar 2016 im Bundestag das Datenaustauschverbesserungsgesetz verabschiedet. Mit der neuen digitalen Flüchtlingskarte wird jeder erfasst. Beim ersten Kontakt werden alle personenrelevanten Daten, einschließlich Fingerabdruck registriert. Die Bundespolizei erfasst inzwischen praktisch alle Einreisenden auf diese Weise..

Die unglaublichen Vorkommnisse in Köln geben weiteren Anlass unsere bisherige Politik zu überdenken. Wenn Ausländer in dieser Weise ihr Gastrecht missbrauchen, dann müssen sie nach Durchführung der notwendigen Strafverfahren ausgewiesen und abgeschoben werden.
Asylbewerber sollen ihren Aufenthaltsstatus künftig bereits verlieren, wenn sie rechtskräftig wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden. Kriminelle Ausländer werden in einem vereinfachten Verfahren ausgewiesen. Ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse liegt künftig vor, wenn ein Ausländer wegen vorsätzlich begangener Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt ist. Asylsuchenden, die Straftaten begehen, wird künftig konsequenter die rechtliche Anerkennung als Flüchtling versagt. Der Schutz vor sexuellen Übergriffen wird durch einen erweiterten Begriff der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung verbessert.

Die deutsche Außenpolitik arbeitet mit Hochdruck daran, Fluchtursachen auszuschalten und den Flüchtlingen eine Heimkehr zu ermöglichen. Deutschland spielt eine hervorragende Rolle bei den internationalen Bemühungen zur Beendigung der Bürgerkriege in Syrien, dem Irak und Libyen. Flüchtlinge aus diesen Ländern bekommen bei uns ohnehin nur einen zeitlich begrenzten Aufenthaltsstatus. Sie werden zurückkehren, wenn sich die Lage in ihrer Heimat wieder beruhigt.

Wir werden vermutlich noch mehr tun müssen – und wenn sich der Zustrom trotz aller bisherigen Maßnahmen nicht signifikant reduzieren lässt, werden wir am Ende zeitweise die deutschen Grenzen sichern müssen. Dafür werde ich mich im Bundestag einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Georg Wellmann

Mitglied des Deutschen Bundestages