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Frage von Ernst Ullrich S. •

Frage an Karin Timmermann von Ernst Ullrich S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Die Hamburger Sozialbehörde will dieses Jahr sog. Individuelle Förderzentren einrichten. Nach meinen Informationen soll dort ein weiterer Versuch gestartet werden, Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Aus den Ausschreibungsunterlagen für solche Einrichtungen, die mir vorliegen, habe ich folgende Fragen

Es werden zwar genauestens die räumlichen und organisatorischen Voraussetzung für den Betrieb einer solchen Einrichtung beschrieben, ebenso die Qualifikation der Mitarbeiter. Einen verbindlichen Schlüssel der Mitarbeiterzahl, die pro Klient vorgesehen ist, finde ich vergeblich.

Geplant ist, dass die Erwerbslosen auch in Fremdbetrieben Arbeit „erproben“. Warum sind für die Unbedenklichkeitsbescheinigungen die Kammern zuständig, die vorwiegend von Arbeitgebern besetzt sind?

Wie hoch wird die Erfolgsquote dieser Förderzentren bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eingeschätzt?

Warum werden Prämien für die Träger der Maßnahmen bezahlt, die ohnehin für ihre Aufgaben alimentiert werden? Und warum genügt für diese Prämien eine Arbeitsaufnahme von nur 6 Wochen?

Mit freundlichen Grüßen,
E. U. S.

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Antwort ausstehend von Karin Timmermann
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