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Frage von Thomas S. •

Frage an Karin Maag von Thomas S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Guten Tag Frau Maag,

Die Bundesregierung hat in 2019 das Projekt „Neustart im Team“ (NesT) gestartet.

„Neustart im Team“ (NesT) ist ein zusätzliches Aufnahmeprogramm der Bundesregierung für 500 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, die sich in Erstzufluchtsstaaten aufhalten. Im Rahmen der Pilotphase wählt UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge) diese Personen in den Staaten Ägypten, Jordanien, Libanon und Äthiopien aus.

Die Aufnahme ist an die Unterstützung durch eine Mentor(innen)gruppe vor Ort gebunden. D.h. indem sich einzelne Menschen oder Organisationen zu einer Gruppe zusammenschließen, können sie Flüchtlinge aufnehmen. Mindestens fünf Personen bilden eine Mentoring-Gruppe. (...)

Die Verpflichtungen sind für die Mentorinnen und Mentoren zeitlich begrenzt und von vornherein kalkulierbar. Sie suchen eine geeignete Wohnung und finanzieren die Kaltmiete für zwei Jahre. Außerdem unterstützen sie die Schutzbedürftigen ein Jahr lang ideell auf ihrem Weg zur gesellschaftlichen Teilhabe."

https://www.neustartimteam.de/

Frage 1:

Wie bewerten Sie das Projekt "NesT"?

Laut aktuellen Recherchen der Zeitschrift Stern sollen Mitarbeiter des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR gegen Geldzahlungen falsche Papiere ausgestellt haben, mit denen zahlungswilligen Afrikaner ein Platz auf den begehrten Listen des "Resettlement"-Programms ermöglicht wurde, das eigentlich besonders schutzwürdigen Flüchtlingen eine sichere Zukunft (unter anderem In Deutschland) ermöglichen soll.

https://www.n-tv.de/politik/Mitarbeiter-verkauften-wohl-falsche-Papiere-article21497933.html

Frage 2:

Wie gehen Sie als Abgeordnete mit den verlinkten Korruptionsvorwürfen um?

Frage 3:

Werden Sie sich bezogen auf die verlinkten Korruptionsvorwürfe für eine stringente Aufklärung einsetzen?

Frage 4:

Sollten sich diese Korruptionsvorwürfe bestätigen, welche Konsequenzen halten Sie für die deutsche Politik als angebracht?

Viele Grüße, T. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Pilotprogramm NesT und Resettlement.

Zunächst einmal erlaube ich mir einige Ausführungen zum Thema Resettlement.
Als Resettlement wird die "Neuansiedlung" von besonders schutzbedürftigen
Flüchtlingen auf der Grundlage von § 23 Absatz 4 AufenthG bezeichnet. Die
Betroffenen haben in dem Land ihrer ersten Zuflucht weder die Perspektive
auf Integration noch eine Möglichkeit auf eine Rückkehr in ihr
Herkunftsland. Darüber hinaus muss eine besondere Schutzbedürftigkeit
gegeben sein (z.B. Kinder, kranke Menschen oder Opfer von Gewalt und
Folter). Der sich aus diesen beiden Aspekten ergebende sogenannte
"Resettlementbedarf" wird vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen
(UNHCR) nach festgelegten Kriterien und Verfahren geprüft und festgestellt.
Nur solche Fälle werden Resettlement-Staaten, u.a. Deutschland, zur Aufnahme
vorgeschlagen.

Es ist jedoch keineswegs so, dass die durch den UNHCR vorgeschlagenen
Personen für Resettlement automatisch in Deutschland aufgenommen werden.
Vielmehr schlägt der UNHCR nach seinem internen Prüfverfahren dem Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Geflüchtete lediglich zur Auswahl vor.
Diese durchlaufen anschließend eine nochmalige Prüfung durch das BAMF und
durch deutsche Sicherheitsbehörden. Die Letztentscheidung darüber, ob eine
Person, die Deutschland vom UNHCR für Resettlement vorgeschlagen wurde
aufgenommen wird, obliegt also dem BAMF.

Über das Pilotprogramm NesT werden ebenfalls nur Resettlement-Flüchtlinge
aufgenommen, die nach denselben Verfahren seitens UNHCR und der deutschen
Behörden vorgeschlagen und ausgewählt werden. Der Unterschied besteht darin,
dass „NesT-Flüchtlende“ nach ihrer Einreise nach Deutschland von einer
privaten Mentorengruppe bei ihrem Ankommen in Deutschland unterstützt
werden.

Gerade weil durch die Resettlement-Programme besonders schutzwürdigen
Menschen geholfen werden soll, muss den von Ihnen angesprochenen
Korruptionsvorwürfen natürlich mit aller Konsequenz nachgegangen werden. Wir
wissen, dass UNHCR eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen hat, um die
Verfahren soweit wie möglich risikofest zu gestalten und diese Mechanismen
kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt. Nach meinen Informationen
steht das unter anderem für Resettlement zuständige Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat (BMI) dazu bereits in engen und fortlaufenden
Kontakt mit dem UNHCR.

Ich hoffe, ich konnte mit diesen Ausführungen Ihre Fragen in Gänze
beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Maag