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Frage von Klaus N. •

Frage an Karin Maag von Klaus N. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Maag,

ich beziehe mich auf einen post im Spiegel-Forum http://www.spiegel.de/forum/gesundheit/organspende-spahn-verteidigt-widerspruchsloesung-im-bundestag-thread-833393-4.html#postbit_70485535 , der die Rede von Jens Spahn zur verpflichtenden Gewebeentnahme im Bundestag kommentiert.

Ich möchte Sie als Mitglied des Gesundheitsausschusses - und - Juristin fragen, ob die in diesem Post von isikat getroffene Aussage, dass "...Widersprüche dann einfach verschwinden - vor allem, wenn ein Politiker oder ein Reicher unbedingt ein Organ haben möchte. Im Gegensatz zur Zustimmung. Die muss nämlich vor Organentnahme definitiv vorliegen. Aber auch hier empfiehlt sich eine Prüfung der Unterschrift vor der Entnahme, denn auch eine Zustimmung kann gefälscht werden..." in der beschriebenen Weise, zumindest vom Ergebnis her betrachtet, juristisch überhaupt möglich ist?

Wenn ja, mit welcher Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit und daraus abgeleitet, welche rechtlichen Anforderungen sind an eine Körperverwertung in der auch von Ihrem Parteikollegen Lauterbach vehement geforderten Weise überhaupt - aus Ihrer fachkundigen Sicht - zu stellen?

Ein weiterer Kommentator äussert gar: "..verlange ich ein sicheres und von mehreren unabhängigen Stellen überwachtes Register, wo die Widersprüche gesammelt werden und nach Organentnahmen staatsanwaltschaftlich überprüft wird, ob diese auch rechtmässig waren. Und widerrechtliche Entnahmen wie ein Tötungsdelikt geahndet werden!..".

Wäre es aus Ihrer fachkundigen Sicht gar notwendig, sich ein Tatoo auf der Brust anbringen zu lassen, wie von dem Kommentator j-c-ditters gefordert: "Hände Weg !!" http://www.spiegel.de/forum/panorama/spahns-organspende-konzept-sterben-und-sterben-lassen-thread-825224-28.html#postbit_69944092

Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte diesbezüglich gerne klarstellen: Ich persönlich unterstütze die Widerspruchsregelung explizit nicht, sondern gehöre zur Gruppe jener fraktionsübergreifenden Abgeordneten, die einen Gruppenantrag zur grundsätzlichen Beibehaltung der aktuell geltenden Entscheidungslösung ausarbeiten! In diesem Zusammenhang diskutieren wir auch die verpflichtende Errichtung eines Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, was ich persönlich ebenfalls für ausgesprochen wichtig empfinde. Hier wollen wir ausdrücklich die Möglichkeit schaffen, die Entscheidung eigenständig und zu einem selbst gewählten Zeitpunkt eintragen zu können. Entscheidend bleibt für mich bei allen Maßnahmen für mehr Organtransplantationen die Freiwilligkeit. Niemand darf gegen seinen Willen zum Organspender werden und der freiheitliche Staat darf hier meiner Ansicht nach keine Entscheidungspflichten schaffen, die eine Widerspruchsregelung zwangsläufig nach sich zieht. In Kürze werden wir unseren Gesetzentwurf der Öffentlichkeit präsentieren.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Maag MdB