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Karin Maag
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Frage von Hans H. •

Frage an Karin Maag von Hans H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Maag,

Die Formulierung des Begriffs Organspendegesetz im Zusammenhang mit Widerpruchlösung ist meines Erachtens irreführend und benennt nicht den Kern der Ermächtigung. Es geht nicht um eine Spende (freiwillige, wohltätige Zuwendung unter Lebenden), sondern um eine Verpflichtung und nicht um ein Organ wie z.B. die Leber, sondern - nach den mir vorliegenden Informationen - um den ganzen Körper mit all seinen Gewebebestandteilen wie z.B. Knochenmehl.

Für Bürgerinnen und Bürger klar nachvollziehbar und verständlich wäre eine kurze und prägnante Formulierung wie: "Rechtliche Grundlage für das - auch vollständige - Zerlegen eines lebenden Körpers von Patientinnen und Patienten inklusive Portionierung in Einzelteile zum Zwecke der Verteilung an andere Patientinnen und Patienten, soweit kein Widerspruch den Explantationsärzten bekannt ist oder gefunden werden kann oder Angehörige ihre Zustimmung hierzu erteilen."

Meine Fragen:
Werden Sie diese begriffliche Aufklärung, zusammen mit Bildern und Beschreibungen der sogenannten Explantation, in den Medien (Funk, Fernsehen, Print,..) vornehmen?
Werden Sie nachgelagert an diese Aufklärungskampagne in Ihrer Funktion als Mitglied des Gesundheitsausschusses, eine breite gesellschaftliche Diskussion zu dieser Aufklärung umfassend initiieren und persönlich in Ihrem Wahlkreis moderieren und begleiten?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Handel,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte zunächst klarstellen: Die sogenannte „Widerspruchsregelung“ ist eben nicht Bestandteil des neuen Gesetzes zur Organspende, das am 1. April 2019 in Kraft getreten ist. Dieser fokussiert sich auf Verbesserungen der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende. Denn gut funktionierende Abläufe bei der Erkennung möglicher Organspender, mehr Zeit und eine gute Finanzierung können dazu beitragen, mehr Menschenleben zu retten.

Losgelöst davon findet eine breite Debatte darüber statt, wie wir mehr Bürgerinnen und Bürger dazu motivieren können, ihre Organe zu spenden. Hier kam auch die Widerspruchsregelung in Form ins Gespräch. Vielleicht ist Ihnen bekannt, dass ich selbst zur Gruppe jener fraktionsübergreifenden Abgeordneten gehöre, die einen Gruppenantrag zur grundsätzlichen Beibehaltung der aktuell geltenden Entscheidungslösung ausarbeiten. Dabei ist es für mich entscheidend, dass ausdrückliche und freiwillige Zustimmung des Spenders erhalten bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Maag MdB