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Frage von martin h. •

Frage an Karin Evers-Meyer von martin h. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

seit 26 märz 2009 ist das übereinkommen der vereinte nationen für menschen mit behinerung in deuschland verbindlich. im artikel 27 haben behinderte menschen das recht auf frei gewälte arbeit zu machen. wie sollen die behinderten arbeit kommen. gibt es ein programm wie denn menschen geholfen werden kann?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Haertle,

wir wollen, dass mehr Menschen mit Behinderung auch außerhalb von Werkstätten die Chance auf einen Arbeitsplatz bekommen. Mit verschiedenen Initiativen wollen wir ihnen dabei helfen. Wir haben beispielsweise eine Abgabe für Arbeitgeber eingeführt, die keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Gleichzeitig fördern wir mit verschiedenen Finanzierungshilfen die Arbeitgeber, die sich für die Einstellung eines Arbeitnehmers/einer Arbeitnehmerin mit Behinderung entscheiden.

Damit es keinen Automatismus beim Übergang von der Förderschule in einer Werkstatt für behinderte Menschen gibt, wollen wir darüber hinaus durchsetzen, dass mehr Kinder mit und ohne Behinderungen auf eine Schule gehen können. Das ist wichtig, damit sich Menschen mit und ohne Behinderungen frühzeitig kennen lernen und wissen, dass Menschen mit Behinderungen durchaus etwas leisten können. Und wir haben die so genannte Unterstützte Beschäftigung als Alternative zur Werkstatt eingeführt. Mit dieser Beschäftigungsform helfen wir Menschen mit Behinderung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt mit entsprechender individueller Unterstützung Fuß zu fassen.

Diese Wege wollen wir vor dem Hintergrund der neuen UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickeln. Wir wollen individuelle Assistenzleistungen ausbauen, die es Menschen mit Behinderung möglich machen, auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Gleichzeitig wollen wir, dass Menschen, die in Werkstätten Arbeiten, bessere Chancen bekommen, auf Außenarbeitsplätzen oder in Integrationsfirmen zu arbeiten, ohne dass sie den notwendigen Schutz der Werkstatt verlieren. Welche konkreten Schritte wir etwa im Bereich Bildung, im Bereich Barrierefreiheit oder in den Bereichen ambulantes Wohnen und Arbeiten noch umsetzen können, das werden wir nach der Bundestagswahl in einem konkreten Aktionsplan aufschreiben. Diesen Aktionsplan wollen wir mit allen Beteiligten, also mit der Politik auf kommunaler Ebene, in den Ländern und im Bund sowie mit den Expertinnen und Experten in eigener Sache erarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer