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Kai Wegner
CDU
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Frage von Juergen V. •

Frage an Kai Wegner von Juergen V. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Wegner,

mit den heutigen Pressemitteilungen wird verkündet, dass die Obergrenze für das geplante Baukindergeld begrenzt würde.
Grund hierfür wären die Vermeidung von Mitnahmeeffekten.
Welche Gründe liegen noch vor?
Letzte Woche haben CDU/CSU/SPD die Obergrenze bei der Parteienfinanzierung um 15 Prozent angehoben.
Lagen hier keine Mitnahmeeffekte vor?
Wenn Sie Dinge wie das Baukindergeld ankündigen auf die sich Familien eingestellt haben, sollten sie diese auch einhalten.
Die Bundeskanzlerin hat in einem Interview mit dem ZDF im Zuge der Groko-Verhandlungen geäußert, sie würde ihre Versprechen einhalten.

Mit bestem Dank für Beantwortung
und freundlichen Grüßen

J.V.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr V.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24. Juni 2018 zum geplanten Baukindergeld. Gerne nehme ich zu Ihren Ausführungen Stellung.

Auf Betreiben von CDU und CSU ist das Baukindergeld im Koalitionsvertrag verankert worden. Mit der finanziellen Förderung sollen junge Familien dabei unterstützt werden, sich den Traum vom eigenen Heim zu verwirklichen. Denn gerade Familien mit Kindern spüren immer stärker, dass sich das Wohnungsangebot verknappt hat; auch gelingt es ihnen immer seltener, selbstgenutztes Wohneigentum zu erwerben. Dabei schafft gerade der Erwerb von Wohneigentum Planungssicherheit und Stabilität.

Der Koalitionsausschuss hat sich am 26. Juni 2018 darauf verständigt, das geplante Baukindergeld ohne Begrenzung der Wohnfläche auszuzahlen. Die Spitzen der Regierungskoalition folgen damit dem klaren Kurs der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die sich im Vorfeld vehement gegen eine Quadratmetergrenze beim Baukindergeld ausgesprochen hatte. Die gefundene Einigung, die vielen Familien gerade in ländlichen Regionen nutzt, begrüße ich sehr.

Angesichts des großen Bedarfs an Wohnraum wollen wir schnell einen wirksamen Impuls für die Eigentumsbildung von Familien setzen. Wir werden für den Ersterwerb von Neubau und Bestand im Zeitraum ab 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro je Kind und Jahr einführen, das für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt wird. Das Baukindergeld wird flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind gewährt.

Weitere Details werden durch die Bundesregierung bzw. voraussichtlich die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen des Programmstarts bekanntgegeben. In meiner Funktion als baupolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werde ich mich auch in Zukunft mit Nachdruck dafür einsetzen, dass möglichst viele bauwillige Familien vom Baukindergeld profitieren können und dass das Baukindergeld jetzt möglichst zeitnah realisiert wird.

Mit den besten Grüßen

Kai Wegner

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