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Kai Wegner
CDU
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Frage von Birgit F. •

Frage an Kai Wegner von Birgit F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wegner,

als Volksvertreter sollen Sie die Interessen des Volkes vertreten.
Ihnen ist sicherlich bekannt, dass die Mehrheit des Wahlvolkes die Privatisierung von öffentlichem Eigentum ablehnt.
Mit der geplanten Änderung des Grundgesetzes wollen SPD und CDU/CSU den Bau und Betrieb von Autobahnen und Schulen privatisieren. Bitte stimmen Sie dieser Änderung unserer Verfassung nicht zu! Die meisten Menschen in Deutschland lehnen die Privatisierung öffentlicher Güter ab – ich auch! Selbst im Koalitionsvertrag wurde der Schutz der Daseinsvorsorge vereinbart. Bitte setzen Sie sich für eine Debatte jeder einzelnen geplanten Änderung ein, statt vorschnell ein Gesamtpaket zu verabschieden. Jeder Grundgesetzartikel muss für sich stimmig und sinnvoll sein!
Wie wird Ihr heutiges Abstimmungsverhalten sein und wir begründen Sie dieses?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Franke,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24. März 2017, mit der Sie sich gegen eine Privatisierung öffentlicher Güter wie Autobahnen oder schulischen Einrichtungen aussprechen. Gerne nehme ich zu Ihren Ausführungen Stellung.

Eine bedarfsgerechte Verkehrsinfrastruktur ist eine tragende Säule für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, für den Wohlstand und damit auch für die Lebensqualität der Menschen in Deutschland. Gerade die Bundesfernstraßen sind Lebensadern unseres Landes. Um in diesem Bereich bei Sanierungs-, Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen noch bessere Fortschritte zu erzielen, gründet der Bund eine Infrastrukturgesellschaft.

Die Infrastrukturgesellschaft soll künftig die bisher durch 16 Länder im Auftrag des Bundes durchgeführten Aufgaben zum Planen, Bauen und Betreiben der Autobahnen übernehmen. Eine Privatisierung war und ist nicht vorgesehen. Die Autobahnen bleiben im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Das gilt auch für die als GmbH privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft. Das hat auch der Koalitionsausschuss in seiner Sitzung vom 29. März dieses Jahres noch einmal klargestellt hat.

Die Infrastrukturgesellschaft soll ihre Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahrnehmen. Die Rechtsform der GmbH bietet die Möglichkeit der engen Steuerung der Gesellschaft durch den Bund. Zudem wird der Bundestag bei der Gründung und Kontrolle der Gesellschaft eng eingebunden. Die im Gesetzespaket vorgesehene Eigenverantwortlichkeit ist Garant für Effizienzsteigerungen und setzt für die verantwortlichen Organe der Gesellschaft Anreize zur schnellen und wirtschaftlichen Umsetzung der vom Parlament mit den Ausbaugesetzen vorgegebenen Neu- und Ausbaumaßnahmen.

Auch eine Privatisierung von Schulen, die sie ebenfalls ansprechen, steht überhaupt nicht zur Debatte. Der neue Artikel 104c Grundgesetz soll es dem Bund ermöglichen, den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in Bildungsinfrastruktur zu geben. Ansonsten hat der Bund in diesem Bereich keine Zugriffsrechte und strebt auch keine weiteren Kompetenzen an.

Alle Menschen müssen unabhängig von ihrer sozialen Stellung gleiche Chancen für die persönliche Entfaltung haben. Leistungen und Güter, derer der Einzelne zur Verwirklichung seiner Person und Individualität bedarf und die er nicht selbst zur Verfügung stellen kann, muss der Staat im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge bereitstellen. Dieser Verantwortung wird die CDU-geführte Bundesregierung auch in Zukunft nachkommen und dafür werde auch ich persönlich im Rahmen meines parlamentarischen Mandats weiterhin mit Nachdruck eintreten.

Mit den besten Grüßen

Kai Wegner

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