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Kai Voet van Vormizeele
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Frage von Jens C. •

Frage an Kai Voet van Vormizeele von Jens C. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Voet van Vormizeele,

ich entnehme Ihren Antworten zum Hundegesetz, dass eine Diskussion über Inhalte oder Sinnhaftigkeit einzelner Vorschriften mit Ihnen nicht zu erwarten ist. Allerdings muss ich Sie fragen, ob Sie sich ausreichend inhaltlich mit diesem - juristisch gesehen - verunglücktem Regelwerk beschäftigt haben.

Sie antworten "Andere Liegenschaften, die nicht Grün- oder Erholungsanlagen i.S. des Gesetzes sind, können gerne im Einzelfall geprüft werden." Sind Sie sich bewußt, dass "andere Liegenschaften" gerade gar nicht zu prüfen oder freizugeben sind, da die "Freigabe-Debatte" sich ausschließlich mit Flächen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen beschäftigt ?

Auf Flächen, die nicht Grün- und Erholungsanlagen sind und keinen anderen Regelungen unterliegen, dürfen kraft Gesetz Inhaber einer Leinenbefreiung ihre Hunde frei laufen lassen. Da braucht nichts weiter passieren. Leider ist kaum vernünftig herauszubekommen, wo sich Grün- und Erholungsanlagen befinden und wo nicht. De facto ist der Hundehalter damit in der Position, (wenige) Rechte zu haben, die ihm in der Praxis kaum nützen.

Wenn Sie schon dazu stehen, diese Regelungen seien richtig, werden Sie sich dann auch dafür einsetzen, dass die damit befassten staatlichen Organe die Regelungen rechtlich korrekt anwenden und dass der Staat seiner Verpflichtung nachkommt und die entsprechenden Informationen in vernünftiger Weise den Betroffenen zukommen lässt ?

Kosten können hierbei keine Rolle spielen, denn wer ein neues Gesetz erlässt, muss auch dafür sorgen, dass es verstehbar und anwendbar ist. Die Betroffenen müssen sich darauf verlassen können, dass auch und gerade die BOD-Mitarbeiter die Regelungen und deren Feinheiten 100-prozentig beherrschen!

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Christiansen!

Zunächst mal sei darauf hingewiesen, dass die rechtlichen Zweifel an diesem Gesetz, die von der "Hunde-Lobby" immer wieder vorgetragen wurden, immerhin nicht einmal ausreichten, damit das Bundesverfassungsgericht überhaupt eine Beschwerde annahm.

Darüberhinaus kann ich ihre Schwierigkeiten Erholungs-und Grünanlagen zu erkennen nicht nachvollziehen. Falls es Ihnen bisher nicht gelungen sein sollte die richtigen Flächen für Ihren Hund zu finden, empfehle ich Ihnen den nachfolgenden Link ( http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/stadtentwicklung-umwelt/natur-stadtgruen/vierbeiner/start-auslaufzonen.html ).

Ansonsten stimme ich Ihnen voll zu, dass der BOD konsequent das Hamburger Hundegesetz umsetzen sollte. Da bleiben noch einige Verstöße, die bisher nicht ausreichend aus meiner Sicht geahndet wurden.

Mit freundlichem Gruß

Kai Voet van Vormizeele, MdHB