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Kai Voet van Vormizeele
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Frage von Franz G. •

Frage an Kai Voet van Vormizeele von Franz G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Vormizeele,

Sie stellen die Sachlage zum Wahlstifts so dar, als hätte der CCC die vorgebrachten Bedenken nur herbeihalluziniert. Soweit ich mich aber selbst überzeugen konnte, ist vom CCC ein sehr grundsätzliches Problem des Wahlstifts, nämlich die Fälschbarkeit des Wahlbogens entdeckt und dokumentiert worden. Das Dementi des (finanziell stark interessierten) Herstellers mit seinem Brummstift fand ich pesönlich nicht sehr überzeugend, da kann ja jeder einen kleinen Knopf drücken, damit der Stift brummt. Die Fälschbarkeit des Wahlzettels haben mir diese engagierten jungen Menschen jedenfalls anschaulich in der Sitzungspause auf dem Flur demonstrieren können.

Die Professoren, die als weitere Experten geladen waren, haben auch durchgehend schwere Bedenken bezüglich der Ausgereiftheit und Sicherheit des Systems geäußert. Das noch nicht einmal alle Gutachten vorlagen hätte ich mir ja an Ihrer Stelle als Verfassungsausschuß nicht bieten lassen. Offenbar wird da ja noch kräftig gemauschelt und geschoben...

Insofern würde ich von Ihnen gerne wissen, ob Sie wirklich meinen, daß eine schnelle Auszählung es wert ist, ein offenbar grundsätzlich unsicheres System einzuführen? Wollen Sie den Hamburger Wähler nun für das verkorkste neue Wahlrechts dadurch abstrafen, das Sie die Einführung eines Wahlsystems befürworten, das ich zum Beispiel nicht mehr verstehen kann?

Mit freundlichen Grüssen,

Franz Golmert

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Golmert!

Tatsche ist, dass der CCC jeden praktischen Beweis eines realen Angriffspunktes schuldig geblieben ist. Das vorgetragene "Wahlzettel-Szenario" ist für jeden der auch nur halbwegs die Abläufe in einem Wahllokal kennt, bar jeder Realität. Es hätte nicht nur die die notwendigen Kopien vorgenommen werden müssen. Es hätte darüber hinaus des richtigen Papiers (d.h inklusive aller physikalischer Schutzmaßnahmen) und einer Unmenge von diesen gefälschten Wahlzetteln bedurft. Zum krönenenden Abschluss hätte ein "Wahlfälscher" unbemerkt dieser große Anzahl von Wahlzetteln in ein Wahllokal einschleusen müsse (auch nicht ganz einfach wenn man bedenkt, dass so ein Wahlzettel-Heft ungefähr 30 Seiten umfasst; d.h. also für eine Ergebnisrelevanz von 5 % der Stimmen 1.200 Seiten Papier in das Wahllokal eingeschmuggelt werden müssten).

Das die anwesenden Fachleute das System für grundsätzlich fragwürdig halten, kann ich auch nach nochmaligem Studium des Wortprotokolls nicht nachvollziehen. Vielmehr haben insbesondere Prof. Posegga und Prof. Schmidt vor der "schlagartigen" Einführung des Systems ohne hinreichenden flächendeckenden Test gewarnt. Beide haben sich nach der Anhörung in Schreiben noch einmal ausdrücklich zu der Technik des Digitalen Wahlstiftes bekannt.

Die Frage ist nicht die Schnelligkeit der Auszählung, sondern auch ihre Zuverlässigkeit. Bisher haben wir bei einem Ein-Stimmenwahlrecht ein Fehlerquote von ca. 0,5 %. Bei genaueren Nachzählungen wie z.B. 1997 stieg diese Quote auf 4 %. Ich glaube man muss kein Prophet sein, um zu erwarten, dass die Fehlerquote bei einem 5-Stimmen-Zettel mit ca. 30 Seiten noch einmal deutlich ansteigen wird.

Insofern, ist jetzt ein Auszählvariante nachgeblieben, die wahrscheinlich deutlich unzuverlässiger ist als jeder Digitale Wahlstift. Von den anderen Problemen hinsichtlich der Öffentlichkeit der Auszählung will ich gar nicht reden!

Es ist leicht grundsätzliche Vorbehalte zu machen, es ist aber schwer daraus Lösungen abzuleiten. Das haben die Kritiker bisher eindrucksvoll nachgewiesen.

Mit freundlichem Gruß

Kai Voet van Vormizeele, MdHB