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Kai Gehring
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Frage von Daniel S. •

Frage an Kai Gehring von Daniel S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kai Boris Gehring,

ich wende mich mit einer Frage über Gustl Mollath an Sie.
In der Süddeutschen wird seit geraumer Zeit über ihn berichtet. Auch telepolis hat heute einen Beitrag zu seinem Fall veröffentlicht.

Falls sich die Sache zu einem Skandal ausweiten sollte (was es meiner Ansicht nach schon ist), würde ich fragen, wie Sie reagieren werden.
Wissen Sie von dem Fall Gustl Mollath? Wie stehen Sie zu der Situation? Was ist ihrer Meinung nach eine Lösung für diese Situation?

Freundliche Grüße
Daniel Steinmann

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Steinmann,

der Fall "Mollath" hat uns aufgezeigt, dass im deutschen Justizwesen manche Regelung im Argen liegt. Der Betroffene selbst hat darüber hinaus über unhaltbare Zustände in einigen forensischen Einrichtungen geklagt. Wir wissen, dass in deutschen Justizvollzugsanstalten nicht selten Gewalt und grundrechtswidrige Umstände herrschen, besonders auch im Jugendstrafvollzug.

Auf Bundesebene wollen wir Opfern von Justizirrtümern besser helfen und die Entschädigung für zu Unrecht verhängte Haft deutlich anheben (Wahlprogramm S. 228). Wir werden die Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium sorgfältig prüfen und diskutieren. Klar ist aber auch, dass wir mehr qualifizierte Gutachter brauchen. Daneben müssen vor allem die bayerische Justiz und das bayerische Justizministerium die Folgerungen aus dem konkreten Ablauf im Fall Mollath ziehen.

Mollath sprach auch von der Stigmatisierung, die er als "psychisch Kranker" erlebt habe. Tatsächlich sind Menschen mit seelischen Leiden weiterhin einer besonderen Ausgrenzung ausgesetzt. Wir fordern einen Aktionsplan für seelische Gesundheit, in dem Bund und Länder gemeinsam die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen weiterentwickeln und die bestehenden Defizite abbauen. Wir brauchen mehr gemeindenahe ambulante Angebote wie Krisenhilfen, mehr integrierte Versorgungsangebote, müssen die Übergänge zwischen stationärer und ambulanter Versorgung verbessern sowie die Zusammenarbeit zwischen Gesundheits- und Sozialberufen stärken. Strafvollzug und geschlossene psychiatrische Einrichtungen sollten davon nicht ausgenommen sein, sondern einbezogen werden. Zudem sollten Therapieangebote im Strafvollzug ausgebaut werden, denn das ist die beste Prävention und dient den Resozialisierungschancen der Inhaftierten.

Mit freundlichen Grüßen

Kai Gehring

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