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Jutta Eckenbach
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Frage von Fritz E. •

Frage an Jutta Eckenbach von Fritz E.

Guten Tag Frau Eckenbach,

warum ist es Freiberuflern nicht möglich, eigenes Geld für die Altersversorgung festzulegen und dadurch steuerfrei zu halten.

Versteuert werden würde es dann erst nach Auszahlung des festgelegten Kapitals.

Über die Altersrückstellungen könnte jedes Steuerjahr ein Nachweis erbracht werden. Man bliebe dann selbst Herr seines Eigentums und nicht irgendeine ominöse Versicherungsgsellschaft, die einem das eigene Geld zuteilt und nach dem Tod den Rest behält.

Mit freundlichen Grüßen
Fritz Elvers

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Elvers,

Freiberufler können bereits steuerlich profitieren. Für Freiberufler kommt in der Regel z.B. die Riester-Rente als Altersvorsorge in Frage oder sie zahlen Beiträge in ein berufliches Versorgungswerk (z.B. Ärzte, Steuerberater, Anwälte, etc.). Derzeit (2017) absetzbar sind 84% der gezahlten Beiträge, max. 84% von EUR 23.362,-. Der Prozentsatz steigt jedes Jahr um 2%, so dass im Jahr 2025 100% abziehbar sind. (also Versorgungswerk oder Riester-Rente). Es darf sich nicht um eine private Rentenversicherung handeln, bei der auch Kapitalauszahlungen möglich sind.

Mit freundlichen Grüßen
Jutta Eckenbach