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Jutta Eckenbach
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Frage von Sigrid F. •

Frage an Jutta Eckenbach von Sigrid F.

Sehr geehrte Frau Eckenbach,

mit Interesse habe ich Ihren Schriftwechsel mit Herrn Kleinschmidt gelesen.
Sie möchten ein "umfassendes Gesetz". Das wünsche ich mir auch. Hätte die Regierung öfter "umfassende" Gesetze gemacht, müßte nicht so oft das Bundesverfassungsgericht tätig werden.

Warum also in dieser Sache so 100%ig? Kann eine Abgeordnete/ein Abgeordneter nur dann zustimmen, wenn der Gesetzentwurf aus den eigenen Fraktionen kommt?
War der Vorschlag nicht ein guter Schritt in die richtige Richtung?

Sie argumentieren, es fehle an der Debatte im Plenum. Öfter habe ich interessiert den Debatten im Plenum zugehört. Die ausgetauschten Argumente waren aus der Presse bekannt, sie waren in erster Linie die offiziellen Statements der jeweiligen Fraktionen. Es saßen die Abgeordneten der Fachausschüsse beisammen und zu den Abstimmungen kamen evtl. aus allen Büros die Abgeordneten, die gemäß der Fraktionsvorgabe und ohne die Debatte verfolgt zu haben, ihre Stimme abgaben.

Was bringt eine solche Debatte für Vorteile ?

Ich möchte hinzufügen, dass ich manche sachkundige und engagierte Rede gehört habe, aber geändert haben selbst die besten Argumente der Opposition nichts. Die Entscheidungen waren schon gefallen.

Freundliche Grüße
Sigrid Fey

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Fey,

um solche Fragen zu beantworten bieten die Abgeordneten Bürgersprechstunden an. Zusätzlich werden Informationsfahrten nach Berlin angeboten. Der Deutsche Bundestag informiert in seinen Vorträgen auf der Besucherebene des Plenums über die Diskussionskultur und die einzelnen Abläufe im Gesetzgebungsverfahren.

Bzgl. Meines Abstimmungsverhaltens kann ich einem Gesetz, das lediglich ein Schritt in die richtige Richtung ist, nicht zustimmen. Gesetze wirken nicht im luftleeren Raum. Sie wirken in Gänze und haben Auswirkungen auf andere Bereiche. Daher ist eine besonnene Abwägung wichtig.

Ich kann Ihnen nur empfehlen, auf den Abgeordneten aus Ihrem Wahlkreis zu zugehen. Sollten Sie zufällig Bürgerin meines Wahlkreises sein, dann kommen Sie gern in mein Wahlkreisbüro. Um zu vermeiden, dass ich nicht anzutreffen bin, können Sie auch gern mit meinem Büro einen Gesprächstermin vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Jutta Eckenbach