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Frage von Erik V. •

Frage an Jürgen Koppelin von Erik V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Koppelin,

am 17.2.09 endete die Zeichnungsfrist für die Petition: bedingungsloses Grundeinkommen. Fast 53.000 Burger zeichneten die Petition, die von massiven technischen Problemen des Servers begleitet war.
Als Vertreter meines Wahlkreises frage ich Sie:

Stimmen Sie einer öffentlichen Anhörung dieser Petition zu?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Völter,

die Zeichnungsfrist der öffentlichen Petition zum bedingungslosen Grundeinkommen endete am 17. Februar 2009. Grundsätzlich gilt, dass wenn eine Petition innerhalb von 3 Wochen nach Eingang (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt wird, über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten wird. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht.

Dieses sog. "Quorum" ist bei der Petition zum bedingungslosen Grundeinkommen (wohl über 53.000 Zeichnungen) erfüllt worden. Sie ist nun im normalen Petitionsverfahren, wo darüber entschieden wird, ob hier ein sog. "Regelfall" vorliegt und daher eine öffentliche Beratung stattfinden wird. Eine Entscheidung darüber hat noch nicht stattgefunden. Die Entscheidung wird durch die sog. "Berichterstatter" im Petitionsverfahren (je einer von der Regierung und einer von der Opposition) getroffen. Wann daher eine öffentliche Beratung der Petition stattfindet steht noch nicht fest und hängt von den Beratungen der Berichterstatter ab. Ein genaues Datum für die Entscheidung der Berichterstatter steht ebenfalls noch nicht fest.

Die FDP steht dem Vorhaben sehr kritisch gegenüber, wird sich aber eine endgültige Meinung erst nach der öffentlichen Beratung bilden.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Koppelin