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Jürgen Klimke
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Frage von Marcus N. •

Frage an Jürgen Klimke von Marcus N. bezüglich Frauen

Guten Morgen!

Meine Frau ist 65 Jahre alt und bezieht seit Kurzem eine Rente von 250 €, weil Sie ihren Beruf nach der Geburt unserer Kinder (1976 und 1978) aufgegeben hat, um sich um die Erziehung der Kinder zu kümmern. Unsere Kinder sind erwachsen, berufstätig und finanzieren mit ihren Steuern und Sozialabgaben unseren Staat. Außerdem haben unsere Kinder inzwischen selber Kinder, die später auch Ihren Beitrag zur Rentenversicherung leisten werden. Unsere Kinder und Enkel finanzieren damit auch die Renten all jener, die es vorgezogen haben, keine Kinder in die Welt zu setzen um stattdessen berufstätig zu sein. Deren Rente liegt mit Sicherheit über den 250 € meiner Frau. Wie wir alle wissen, wird sich dieses Ungleichgewicht weiter verstärken. Warum müssen Bürger, die sich für ein Leben ohne Kinder entscheiden, keinen größeren Beitrag leisten, um die oben geschilderte Ungerechtigkeit auszugleichen? Warum werden Mütter, die nach 1992 Kinder in die Welt gesetzt haben, in der Rentenberechnung besser gestellt, als Müttern mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden? Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Nolte

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Nolte,

herzlichen Dank für ihr schreiben auf www.abgeordnetenwatch.de

Kinderzeiterziehungszeit als rentenrechtliche Zeit wurde 1986 von der CDU/CSU und FDP Regierung unter der Führung von Dr. Helmut Kohl unter dem Schlagwort Babyjahr eingeführt. Mit der Rentenreform von 1992 wurde diese ausgeweitet. Kinderzeiterziehungszeit ist ein wesentlicher Baustein christlich sozialer Politik. Sie honoriert die Erziehungsleistung und den generativen Beitrag von Eltern für den Generationenvertrag.
Für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren sind, beträgt die Kindererziehungszeit ein Jahr. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 1992 geboren sind, beträgt die Kindererziehungszeit drei Jahre.
Die Kindererziehungszeit wird bei der Rentenberechnung rentenbegründend und rentensteigernd als Pflichtbeitragszeit gewertet. Damit wird sie bei der Rentenberechnung so behandelt, als hätte man in dieser Zeit durchschnittlich verdient. Hieraus errechnet sich je Kind ein monatlicher Zahlbetrag in Höhe von:

Vor 1992 geborene Kinder
West:
28,07 Euro
Ost:
24,92 Euro

Nach 1992 geborene Kinder
West:
84,21 Euro
Ost:
74,76 Euro

Familien ohne Kinder müssen nicht höhere Beiträge leisten, aber Familienleistungen entlasten Familien in der Rentenversicherung ganz deutlich. Außerdem gelangen Eltern ohne finanzielle Beitragsleistung in den Genuss von Rentenanwartschaften. Die Wirkungen der Beiträge werden leistungsrechtlich aufgewertet. Ohne hierfür Beiträge zahlen zu müssen, wirken sich Kinderziehungszeit rentenrechtlich so aus, als hätte man in dieser zeit zum Durchschnittsverdienst in Höhe von rund 32.000 Euro je Jahr gearbeitet. Darüber hinaus will sich die Union überlegen, wie im Rammen der finanziellen Möglichkeiten sich die familienpolitische Komponente stärken lässt und deshalb Erziehungsleistungen in der Alterssicherung noch besser berücksichtigen werden können.
Ganz konkret wurde auf der letzten CDU Parteitag in Hannover beschlossen, die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente, für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind zu verbessern. Jedoch ist ein Ausbau nur möglich, wenn die Finanzierung geklärt ist. Aus der Sicht der CDU soll ein Ausbau der Kindererziehungszeiten aus Bundesmitteln finanziert werden. Die Umsetzung dieses Parteitags- Beschlusses ist eine wichtige Aufgabe, die die Parlamentarier der Union zukünftig umsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Klimke