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Jürgen Klimke
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Frage von Steffen W. •

Frage an Jürgen Klimke von Steffen W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Klimke,

Sie haben am 18.06.2009 für das Gesetz "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" gestimmt.

Nun würde ich Sie gerne fragen, was Sie sich von einem derartigen Gesetz versprechen?

Das Zugänge zu derartigen Inhalten nicht erschwert werden, ist mittlerweile ja durch unzählige Experten bestätigt worden.

Es werden bereits heute Forderungen nach weiteren Sperrungen laut, obwohl dies explizit in dem Gesetz verhindert werden soll.
Wie sollen solche Forderungen Ihrer Meinung nach behandelt werden?

M.E. nach wird damit nur ein Ziel erreicht. Der massive Verlust von Wählerstimmen. Die "Generation Internet" wertet dies als Punkt der Unwählbarkeit. Die Väter unserer Verfassung haben nicht ohne Grund größten Wert darauf gelegt, daß in Deutschland keine Zensur statt finden soll.

Wie können Sie trotz allem eine Zustimmung zu diesem Gesetz vertreten?

Obwohl ich aus einem traditionell CDU freundlichen Bundesland stamme (Baden-Württemberg) und meine Familie eine langjährige CDU Tradition besitzt bin ich heute nicht mehr in der Lage die CDU zu wählen.

Das Verhalten der CDU allgemein zwingt einen mündigen Bürger jedoch praktisch zu einer Abwanderung zu alternativen Parteien.

Mit freundlichen Grüßen,

Portrait von Jürgen Klimke
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weberruß,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de zum Thema Kinderpornographie.

Zunächst möchte ich festhalten, dass ich Ihre Meinung in dieser Angelegenheit nicht teile. Ich vertrete die Auffassung, dass wir dem Missbrauch von Kindern in jeglicher Form entschlossen entgegentreten müssen. Das gilt auch und gerade bei der Verbreitung solcher Inhalte.

Wir sind als Politik in dieser Frage besonders gefordert, weil es hier um kleine, teilweise kleinste Kinder geht, die missbraucht werden und deren Missbrauch dann auch noch vermarktet wird. Selbstverständlich sollte es oberste Priorität haben, die Täter zu fassen und solche Straftaten zu verhindern. Allerdings macht sich auch nach § 184b des Strafgesetzbuches strafbar, wer es unternimmt, sich kinderpornographische Schriften (dazu gehören auch Dateien oder das Betrachten von Bildern im Netz) zu verschaffen. Insofern ist die Sperrung einer kinderpornographischen Seite als Verhinderung einer Straftat zu werten und hat nichts mit Zensur zu tun. Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass es aus Ihrer Sicht wünschenswert ist, wenn kinderpornographische Inhalte im Internet frei verfügbar sind. Solche Inhalte dürfen auch in Zeitschriften oder im Fernsehen aus gutem Grund nicht gezeigt werden – wollen Sie deshalb die grundsätzliche Unabhängigkeit der Medien in Frage stellen bzw. von Zensur sprechen?

Ich möchte im Zusammenhang mit der Thematik auch auf meine Antwort auf die Anfrage von Herrn Pilarczyk vom 18. Mai 2009 auf verweisen, in der ich meine Position ausführlich deutlich gemacht habe.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Klimke