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Jürgen Creutzmann
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Frage von Peter L. •

Frage an Jürgen Creutzmann von Peter L. bezüglich Recht

Ich bin seit 1972 Polizeibeamter, noch 54 Jahre alt und wollte eigentlich mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen.( Das wurde mir auch bei der Einstellung garantiert) Seit 2003 wurde von der Landesregierung bestimmt, dass ich nun doch bis zum 63 Lebensjahr präsent sein soll! Ich bin1951 geboren und habe mit 14 Jahren das Handwerk eines Kfz-Elektriker erlernt und mit Prüfung abgeschlossen! Mit 59 Jahren habe ich 45 Berufsjahre, die in der Rentenversicherung zum Ruhestand ohne Abschläge reichen würden.(für die Polizei gilt das nicht) Bei der Polizei erreiche ich nun, so Gott will insgesammt fast 50 Berufsjahre!
Wie ist Ihre Meinung?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Lang,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:

Im Jahr 2003 wurde die Änderung des Landesbeamtengesetzes und damit die Heraufsetzung des Pensionsgrenze für Polizeibeamtinnen und –beamte vom rheinland-pfälzischen Landtag beschlossen. Ein Beschluss, der sicherlich nicht leicht gefallen ist, allerdings aufgrund veränderter demographischer Entwicklungen unausweichlich war.

Dabei wurde nicht verkannt, dass Polizeibeamtinnen und –beamte, die 25 Jahre und mehr Wechseldienst geleistet haben oder sonst ein schwieriges Aufgabenfeld begleiten (z. B. SEK/MEK-Beamte, Hubschrauberstaffel), grundsätzlich einer höheren körperlichen Belastung ausgesetzt sind und deshalb auch weiterhin mit Vollendung des 60. Lebensjahres pensioniert werden sollen.

Alle anderen Polizeibeamtinnen und –beamte, die in der schutz- oder kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung eingesetzt sind, also nicht den besonderen Belastungen des Schichtdienstes ausgesetzt sind, werden künftig mit der Vollendung des 63. Lebensjahres pensioniert.

Lediglich die Angehörigen des höheren Polizeidienstes, die in der Regel bereits in der Mitte des 3. Lebensjahrzehntes in die höhere Polizeidienstlaufbahn übernommen wurden, verrichten künftig ihren Dienst bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.

Wir sprechen heute in der freien Wirtschaft von der Rente ab 67 Jahren. Deshalb war es aus Sicht der Mehrheit des Landtagsaparlamentes und der Landesregierung zumutbar, die Lebensarbeitszeit für Polizeibeamtinnen und –beamte maßvoll und gestaffelt anzuheben.

Im Übrigen möchte ich darauf verweisen, dass nach anfänglichem Misstrauen der Polizeibeamtinnen und –beamten, in den beiden letzten Jahren sehr häufig auch andere Meinungen mir gegenüber von Polizeibeamtinnen und –beamten geäußert wurden:

Ein nicht unerheblicher Teil von Polizeibeamtinnen und –beamte freut sich, dass ihnen durch die Lebensarbeitszeitverlängerung möglicherweise noch eine Beförderung in die nächst höhere Besoldungsstufe zukommt.