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Jürgen Coße
SPD
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Frage von Martin S. •

Frage an Jürgen Coße von Martin S. bezüglich Verkehr

Hallo Jürgen (darf ich doch schreiben wo wir in der gleichen Partei sind),

Sie haben am 14.11.2016 geantwortet, dass Sie eine Autobahnprivatisierung ablehnen. Sie haben aber in der Abstimmung zu "Schaffung einer zentralen Gesellschaft für Autobahnen und Bundesstraßen" zugestimmt. Können Sie mir Ihren Sinneswandel erläutern? Meiner Meinung nach muss immer gewährleistet sein, dass jeder Diskriminierungsfrei das deutsche Autobahnnetz benutzen kann. Mit diesem Gesetz ist das leider nicht ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Seibüchler

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Antwort von
SPD

Lieber Martin,

vielen Dank für deine Nachricht bei Abgeordnetenwatch.de, auf die ich gerne antworte.

Du sprichst hier verschiedene Sachverhalte an: Zum einen die von der Union vorgeschlagene Autobahnprivatisierung. Hier kann ich dir ganz klar sagen: Der Bund bleibt Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesfernstraßen. Dies wurde durch eine Grundgesetzänderung am 1. Juni von 2/3 der Bundestagsabgeordneten beschlossen. Sie war Teil der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Mit dieser wird auch die Verwaltung der Länder bei den Bundesautobahnen und einigen Bundesstraßen beendet. Künftig soll eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes diese Aufgabe übernehmen, damit schneller und effizienter geplant und gebaut werden kann. Wir, die SPD-Bundestagsfraktion, hat mit Erfolg dafür gekämpft, dass dabei sämtliche Hintertüren für eine Privatisierung verschlossen sind: Im Grundgesetz ist nun festgeschrieben, dass der Bund 100-prozentiger Eigentümer bleibt – sowohl von den Bundesfernstraßen selbst als von der Infrastrukturgesellschaft. Eine Beteiligung privater Investoren – unmittelbar oder mittelbar – an der Infrastrukturgesellschaft ist ebenfalls im Grundgesetz ausgeschlossen. Für Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) gibt es nun eine klare grundgesetzliche Grenze, die es bislang nicht gab. Sie werden künftig nur auf nicht miteinander verbundenen Teilstrecken von maximal 100 Kilometern möglich sein.

In einem Nebensatz sprichst du außerdem eine mögliche Diskriminierung durch die sogenannte Pkw-Maut an. Ich stimme dir vollkommen zu: Das Herzensthema der CSU ist ineffektiv, viel zu bürokratisch und benachteiligt unsere europäischen Nachbarn. Gerade wegen unserer geografischen Nähe zu den Niederlanden, aber auch als Vizepräsident der EUREGIO, habe ich mich immer gegen die Pkw-Maut ausgesprochen. Deshalb habe ich bei der namentlichen Abstimmung im Deutschen Bundestag am 24. März gegen das Koalitions-Gesetz zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes (Pkw-Maut) gestimmt. Denn auch eine reformierte Pkw-Maut ist schlecht für den Kreis Steinfurt! Die Änderungen waren nötig geworden, weil die EU-Kommission gegen das bestehende Maut-Gesetz vorm Europäischen Gerichtshof geklagt hatte. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt haben versichert, dass die drei Bedingungen der SPD – die Europarechtskonformität, nennenswerte Mehreinnahmen für den Bund und keine Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halter – Nun durch die Reform eingehalten werden. Damit liegt die politische Verantwortung bei Wolfgang Schäuble und der Union.

Ich hoffe, ich konnte dir mit den Informationen weiterhelfen.
Herzliche Grüße und Glückauf!
Jürgen

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Lieber Martin,

vielen Dank für deine Nachricht bei Abgeordnetenwatch.de, auf die ich gerne antworte.

Du sprichst hier verschiedene Sachverhalte an: Zum einen die von der Union vorgeschlagene Autobahnprivatisierung. Hier kann ich dir ganz klar sagen: Der Bund bleibt Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesfernstraßen. Dies wurde durch eine Grundgesetzänderung am 1. Juni von 2/3 der Bundestagsabgeordneten beschlossen. Sie war Teil der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Mit dieser wird auch die Verwaltung der Länder bei den Bundesautobahnen und einigen Bundesstraßen beendet. Künftig soll eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes diese Aufgabe übernehmen, damit schneller und effizienter geplant und gebaut werden kann. Wir, die SPD-Bundestagsfraktion, hat mit Erfolg dafür gekämpft, dass dabei sämtliche Hintertüren für eine Privatisierung verschlossen sind: Im Grundgesetz ist nun festgeschrieben, dass der Bund 100-prozentiger Eigentümer bleibt – sowohl von den Bundesfernstraßen selbst als von der Infrastrukturgesellschaft. Eine Beteiligung privater Investoren – unmittelbar oder mittelbar – an der Infrastrukturgesellschaft ist ebenfalls im Grundgesetz ausgeschlossen. Für Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) gibt es nun eine klare grundgesetzliche Grenze, die es bislang nicht gab. Sie werden künftig nur auf nicht miteinander verbundenen Teilstrecken von maximal 100 Kilometern möglich sein.
In einem Nebensatz sprichst du außerdem eine mögliche Diskriminierung durch die sogenannte Pkw-Maut an. Ich stimme dir vollkommen zu: Das Herzensthema der CSU ist ineffektiv, viel zu bürokratisch und benachteiligt unsere europäischen Nachbarn. Gerade wegen unserer geografischen Nähe zu den Niederlanden, aber auch als Vizepräsident der EUREGIO, habe ich mich immer gegen die Pkw-Maut ausgesprochen. Deshalb habe ich bei der namentlichen Abstimmung im Deutschen Bundestag am 24. März gegen das Koalitions-Gesetz zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes (Pkw-Maut) gestimmt. Denn auch eine reformierte Pkw-Maut ist schlecht für den Kreis Steinfurt!

Zur Übersicht hier auch noch mal eine Gegenüberstellung, was sich im Grundgesetz geändert hat:

Artikel 90 Grundgesetz (alt)
(1) Der Bund ist Eigentümer der bisherigen Reichsautobahnen und Reichsstraßen.
(2) Die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften verwalten die Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes.
(3) Auf Antrag eines Landes kann der Bund Bundesautobahnen und sonstige Bundesstraßen des Fernverkehrs, soweit sie im Gebiet dieses Landes liegen, in bundeseigene Verwaltung übernehmen.

Artikel 90 Grundgesetz (neu)

(1) Der Bund bleibt Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Das Eigentum ist unveräußerlich.
(2) Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen. Diese Gesellschaft steht im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften ist ausgeschlossen. Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Ich hoffe, ich konnte dir mit den Informationen weiterhelfen.
Herzliche Grüße und Glückauf!
Jürgen

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