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Jürgen Braun
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Frage von Hans H. •

Frage an Jürgen Braun von Hans H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Braun,

Die Formulierung des Begriffs Organspendegesetz im Zusammenhang mit Widerpruchlösung ist meines Erachtens irreführend und benennt nicht den Kern der Ermächtigung. Es geht nicht um eine Spende (freiwillige, wohltätige Zuwendung unter Lebenden), sondern um eine Verpflichtung und nicht um ein Organ wie z.B. die Leber, sondern - nach den mir vorliegenden Informationen - um den ganzen Körper mit all seinen Gewebebestandteilen wie z.B. Knochenmehl.

Für Bürgerinnen und Bürger klar nachvollziehbar und verständlich wäre eine kurze und prägnante Formulierung wie: "Rechtliche Grundlage für das - auch vollständige - Zerlegen eines lebenden Körpers von Patientinnen und Patienten inklusive Portionierung in Einzelteile zum Zwecke der Verteilung an andere Patientinnen und Patienten, soweit kein Widerspruch den Explantationsärzten bekannt ist oder gefunden werden kann oder Angehörige ihre Zustimmung hierzu erteilen."

Meine Fragen:
Werden Sie diese begriffliche Aufklärung, zusammen mit Bildern und Beschreibungen der sogenannten Explantation, in den Medien (Funk, Fernsehen, Print,..) vornehmen?
Werden Sie nachgelagert an diese Aufklärungskampagne in Ihrer Funktion als Mitglied des Gesundheitsausschusses, eine breite gesellschaftliche Diskussion zu dieser Aufklärung umfassend initiieren und persönlich in Ihrem Wahlkreis moderieren und begleiten?

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AfD

Sehr geehrter Herr Handel,

Danke für Ihre Anfrage.
Herr Jürgen Braun ist nur stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss. Dort ist Prof. Dr. Axel Gehrke, den Sie ja auch angeschrieben haben, federführend im Bestreben, die Widerspruchslösung zu verhindern. Die AfD ist die einzige Partei im Deutschen Bundestag, die die Widerspruchslösung entschieden ablehnt.
Wir haben Ihre Anfrage nochmals an Herrn Prof. Gehrke weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Jürgen Braun, MdB

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AfD

Sehr geehrter Herr Handel,

die AfD-Fraktion ist für eine „Vertrauenslösung“ anstelle der „Widerspruchslösung“. In den bisherigen Debatten (Parlament, Anhörungen, Fachgesprächen) haben wir immer wieder herausgestellt, dass das System zur Gewinnung von Spenderorganen für den Bürger undurchsichtig gestaltet ist, auf der entscheidenden bloßen Legaldefinition des Hirntodes als Todesfeststellung des Menschen beruht und damit insgesamt auch für die mehrheitlichen Befürworter einer Organspende wenig vertrauenserweckend und rechtsstaatlich sicher erscheint, zumal offene und wahrhaftige Aufklärungsarbeit, gerade auch durch das Bundesgesundheitsministerium mit seinen vielfältigen Möglichkeiten im 21. Jahrhundert nicht erfolgt. Dieses Defizit wurde auch nicht durch das neue Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Strukturen bei der Organspende ausgeglichen. Im Gegenteil! Durch Änderung der Stellung des Transplantationsbeauftragten, der in jedem Krankenhaus nun ermächtigt ist, potentiell geeignete Organspender frühzeitig zu melden, wird das mangelnde Vertrauen der auch positiv eingestellten Bevölkerungsteile weiter strapaziert. Wir haben, sozusagen als „Sicherungsseil“, zwei Anträge wenigstens zur einheitlichen und rechtsstaatlichen Regelung der Qualifikation und der Aufgabenbereiche der Transplantationsbeauftragten gestellt.

Fakt ist, Vertrauen in das förderwürdige Projekt „Organspende“ gewinnt man nicht durch Zwangsmaßnahmen gegen den Bürger, der sich zu Recht in jeder Lebenssituation, auch in der Phase des Sterbens, darauf verlassen können muss, dass ihm der Staat nicht ungefragt „auf die Pelle rückt“. Genau das sieht aber die „Widerspruchslösung“ vor, mit der der Bürger zu einem von einzelnen Politikern gewünschten Verhalten gezwungen werden soll. Wir stehen für eine „Vertrauenslösung“, zu der eine wahrhaftige, verstärkte Aufklärung der Bürger gehört und die eine rechtsstaatlich gesicherte Neuordnung des Transplantationsrechts fordert. Dabei kann der öffentliche Gesundheitsdienst ebenso einen Beitrag leisten, wie Informationsangebote von behördlichen Bürgerdiensten und Ärzten. Für eine solche Politik stehen im 21. Jahrhundert nicht nur mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen Möglichkeiten zur Verfügung möglichst viele Menschen zu erreichen, sondern gerade die digitalen Anwendungen bieten eine Informationsplattform für viele. Es braucht keine zusätzliche staatliche Intervention in Form der Einführung einer Widerspruchslösung, sondern ehrliche Aufklärung als Hilfestellung zur freien Entscheidungsfindung. Dann werden sich auch mehr Menschen bewusst für eine Organspende entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Braun, MdB

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