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Jürgen Braun
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Frage von Philipp P. •

Frage an Jürgen Braun von Philipp P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Braun,

schächten ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, die Einfuhr von Fleisch im Ausland geschächteter Tiere ist dagegen legal.
Dieses ohnehin schon weiche Verbot wird in der Praxis jedoch weiter aufgeweicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__4.html
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html

Zum einen gibt es die Möglichkeit in Deutschland Tiere unter Betäubung zu schächten.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717#
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717-2

Außerdem wird Fleisch von im Ausland geschächteten Tieren nach Deutschland importiert.
https://youtu.be/MXN2piFmWLo

Die Nachfrager beruft sich auf religiöse Interessen und die Freiheit zum Bekenntnis/Religion.
In Deutschland gilt jedoch die Freiheit sich zu einem Bekenntnis oder einer Religion zu bekennen.
Es gilt jedoch nicht die Freiheit der Bekenntnisse/Religionen alles zu tun, bzw. Narrenfreiheit unter dem Deckmantel der Religion.

Das schächten ist ein mitunter minutenlanger Todeskampf für die Tiere.
Wen Sie sehr starke Nerven haben können Sie sich hier anschauen was schächten für die Tiere bedeutet.
https://www.youtube.com/watch?v=paH6JmVL2FA

Was werden Sie gegen diese Tierquälerei tun?

Mit freundlichen Grüßen
P. P.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Ponitka,

im AfD-Grundsatzprogramm heißt es im Kapitel 13.4 (https://cdn.afd.tools/wp-content/uploads/sites/111/2018/01/Programm_AfD_Online-PDF_150616.pdf) zum Thema Schächten:

„Nach dem Vorbild von gesetzlichen Regelungen, die schon in Dänemark, Norwegen, Schweden, der Schweiz und weiteren europäischen Ländern gelten, lehnt die AfD Schächten (betäubungsloses Töten bzw. Schlachten) von Tieren ab. Es ist mit dem Staatsziel Tierschutz nicht vereinbar und muss ohne Ausnahme verboten sein. Die Ausnahmeregelung für Religionsgemeinschaften in Paragraph 4a (2) des deutschen Tierschutzgesetzes ist zu streichen. Die AfD lehnt auch das Schächten mit vorheriger Elektrokurzzeitbetäubung ab. Das Wort Kurzzeitbetäubung bedeutet, dass das Tier nur beim Halsschnitt kurz betäubt ist, zum Ausbluten aber wieder wach ist.“

Ich hoffe, Ihre Frage damit zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Braun, MdB

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