ich möchte als erstes darauf hinweisen, dass das Gebäudeenergiegesetz derzeit in der parlamentarischen Beratung ist und meine Antwort sich daher auf den aktuellen Stand (Beschluss des Kabinetts im April) bezieht, der sich aber im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch verändern kann
die Strompreisbremse greift erst ab März 2023, dann aber rückwirkend für Januar und Februar. Insofern ist ihr aktueller Strompreis noch nicht gedeckelt.
tatsächlich ist die Berechnung bei den so genannten zeitvariablen Tarifen kompliziert. Wir haben diese jedoch nicht vergessen. Es wird der monatliche Durchschnittspreis herangezogen, um den Entlastungsbetrag der Strompreisbremse zu berechnen.
wir haben bis zum Ende des vergangenen Jahres intensiv sowohl über die Gas- und Strompreisbremse, als auch über Lösungen für z. B. Öl- und Pelletheizungen verhandelt und Lösungen gefunden.
derzeit ist mir eine geplante Anpassung der Kleinunternehmer-Regelung nicht bekannt. Ich habe allerdings Ihre Anregung aufgenommen und an meine zuständigen Fachkolleg*innen weitergegeben.
Das 49€-Ticket entlastet viele Bürgerinnen und Bürger, die bisher teilweise über 100 Euro für ein Monatsticket zahlen und ist ein großer Schritt zu einem attraktiven Nahverkehr für alle.