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Julia Klöckner
CDU
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Frage von Eugen H. •

Frage an Julia Klöckner von Eugen H. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Klöckner,

Sie kandidieren zur Landtagswahl 2016 in RLP. Dazu hatte ich Ihnen neulich einige Fragen gestellt, die Sie bisher nicht und der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Herr Bracht, nur extrem ausweichend beantwortet haben. Darum frage ich jetzt öffentlich.

Unsere Atemluft ist natürlicherweise hochgradig sauber, und das ist auch gut so, denn Atemluft ist das Lebensmittel Nr. 1; ohne Luft können die wenigsten Menschen mehr als 3 Minuten überleben. Deshalb ist saubere Atemluft genauso wie sauberes Trinkwasser ein Menschenrecht.

Leider müssen viele Menschen immer noch durch Tabakrauch verschmutzte, stinkende, vergiftete Luft einatmen.

Bedenken Sie: Meine Lunge ist privat, auch im öffentl. Raum und unter freiem Himmel! In meine Jackentasche greift normalerweise keiner unbefugt hinein.

Darum frage ich Sie:

1) Sind Sie mit mir konform, dass saubere Atemluft ein Menschenrecht ist?

2) Niemand darf ohne sein ausdrückliches Einverständnis Tabakrauch ausgesetzt werden, auch unter freiem Himmel.

Würden Sie ein entsprechendes Gesetz befürworten?

3) In Anwesenheit von Kindern, Schutzbefohlenen, Beschäftigten und wirtschaftlich Abhängigen darf ausnahmslos (!) nicht geraucht werden, auch unter freiem Himmel.

Würden Sie ein entsprechendes Gesetz befürworten?

4) Im Herbst wurde mir und meiner Familie ein Musikabend unseres Kulturvereins in einem Weingut hier am Wohnort durch stinkenden, giftigen Tabakrauch vergällt. Trotz Aufforderung durch die Vereinsvorsitzende, nicht zu rauchen, qualmte ein Kettenraucher vor uns weiter; Aschenbecher waren nicht aufgestellt worden. Andere Sitzplätze gab es nicht.

Der Winzer und die Vorsitzende scheuen den Disput, per Hausrecht ein Rauchverbot durchzusetzen.

Was schlagen Sie konkret lösungsorientiert vor, um das Rauchen sofort, d. h. innerhalb einer Minute, zu unterbinden, ohne dass ich mit jedem Hausherrn neu diskutieren muss?

Mit freundlichen Grüßen

Eugen Hoppe-Schultze

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz. Wir sind der Auffassung, dass gerade Kinder vor Tabakrauch geschützt werden müssen. Dabei setzen wir auf die bestehenden Gesetze und die Rücksichtnahme der Raucher. Ich denke, dass sich hier in den vergangenen Jahren in der Gesellschaft sehr viel getan hat.

Wir haben die Regelungen des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober 2007 auf der Grundlage eines erzielten politischen Konsenses mitgetragen. Zweck dieses Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung vor Belastungen sowie gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Tabakrauch (Passivrauchbelastung) in den im Gesetz genannten Einrichtungen. Konkret werden Regelungen zu rauchfreien öffentlichen Gebäuden, rauchfreien Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, rauchfreien Einrichtungen der Jugendhilfe, rauchfreien Schulen, rauchfreien Heimen der Altenhilfe und weiteren Einrichtungen nach dem SGB XII, rauchfreien Gaststätten und sonstigen rauchfreien Einrichtungen getroffen.

Nach den hiesigen Erfahrungen hat sich das Gesetz bewährt, darüber hinausgehende Regelungen streben wir daher derzeit nicht an. Dies gilt sowohl für Regelungen hinsichtlich des Landes Rheinland-Pfalz selbst, als auch für Initiativen mit dem Ziel weitergehender bundesgesetzlicher Regelungen.

Mit freundlichen Grüßen

Julia Klöckner MdL

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