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Julia Klöckner
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Frage von Martin E. •

Frage an Julia Klöckner von Martin E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Liebe Frau Klöckner,

auch wenn sie schon mal kurz Stellung dazu bezogen haben, bitte ich doch um eine ausführlichere Stellungnahme.

Ich habe in den letzten Wochen die Diskussionen um die Internetsperren verfolgt und kann nur sagen, dass ich sehr enttäuscht von dem Resultat bin. Natürlich befürworte ich Kinderpornographie und deren Verbreitung genauso wenig wie es die über 130000 Zeichner der entsprechenden ePetition gegen dieses Gesetz tun. Aber es ist doch offensichtlich, dass dieses Gesetz nichts bewirken kann, weil es einfach ist die Sperre zu umgehen und es darüber hinaus einfacher wäre die Seiten von den Servern löschen zu lassen.

Wirklich schwierig wird es in meinen Augen aber erst mit dem Erstellen dieser Listen. Wer kontrolliert denn das BKA, das die Listen erstellt, und wie kommen Adressen, die fälschlicherweise auf dieser Liste stehen wieder runter? Schließlich haben ja veröffentlichte Listen aus Australien gezeigt, wie in den Medien berichtet wurde, dass ein großer Anteil der gesperrten Seiten offensichtlich keine Kinderpornographie enthielt.

Zusätzlich zu diesen Problemen, die man noch hinnehmen könnte, stelle ich aber fest, dass mit der Infrastruktur, die zum Sperren aufgebaut wird, eine gute Möglichkeit entsteht, alles mögliche zu sperren. Auch wenn niemand die Absicht hat, öffnet die aktuelle Gesetzgebung zukünftigen Regierungen alle Möglichkeiten, in jedem Maße zu zensieren und irgendwann vielleicht sogar unbequeme Meinungen zu sperren.

Soviel also zu meiner Meinung. Ich bitte Sie darum, mir zu erklären, wieso Sie für das Gesetz gestimmt haben, wo doch die Gründe dagegen zu überwiegen scheinen. Besonders würde mich interessieren, warum anscheinend die große Resonanz, die die ePetition hatte, keine Rolle gespielt zu haben scheint.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Herzliche Grüße,
Martin Eibach

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Sehr geehrter Herr Martin Eibach,

Sie fragten nach den Beweggründen für meine positive Abstimmung für die Gesetzesentwürfe zur Bekämpfung der Kinderpornographie. Es geht nur darum, Kinderschändern und Händlern von Kinderpornographie das Handwerk zu legen.

Meine Beweggründe sind mit Ihren Fragen weitgehend erklärbar und zu begründen. Die Frage nach der Kontrolle des BKA ist sehr eng auch an Ihre Befürchtung der willkürlichen Internet-Zensur durch zukünftige Regierungen gebunden. Gegenwärtig wird die Arbeit des BKA von einem fünfköpfigen Gremium, das beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelt ist, kontrolliert. Bundesfamilienministerin von der Leyen hat bereits auf die Notwendigkeit einer solchen Instanz hingewiesen als vertrauensbildende Maßnahme. Dies findet auch meine Unterstützung. Somit kann auch Ihre Frage bezüglich der Lösung von Falscheintragungen von Internetseiten nur ansatzweise beantwortet werden, da die Kompetenzen beim Bundesdatenschutzbeauftragten liegen. Wie die Methodik dieses Gremiums und seiner Kompetenzen letzten Endes im Detail aussehen, um eventuelle Fehleintragungen des BKA rückgängig zu machen oder möglicherweise zu verhindern, kann ich Ihnen nicht im Detail beantworten. Die Notwendigkeit Fehleintragungen zu verhindern beziehungsweise nötigenfalls zu revidieren halte ich für unumgänglich - auch dies ist bereits in den Planungen bedacht.

Das strukturelle Problem des Missbrauches dieses rechtlichen Instrumentes zur Zensur zukünftiger Regierungen der Bundesrepublik Deutschland sehe ich sehr kritisch. Ich habe aber den festen Glauben, das zukünftige Regierungen aus dieser Art von Zensur keinen Nutzen machen und sich entsprechend unserer demokratischen Tradition dem freien Meinungsaustausch der Bürgerinnen und Bürger unserer Landes widmen werden und von Einschränkung bis hin zur Zensur der Meinungsfreiheit keinen Gebrauch machen werden. Wenn man nämlich davon ausgehen würde, dann würde gar keine Gesetzgebung Sinn machen, weil sie ja missbraucht werden könnte. Wie sieht es mit der Aufklärung von Verbrechen aus, dieses Instrument könnte auch missbraucht werden. Sollen wir deshalb die Strafverfolgung unterlassen? Sicherlich nicht. Wir verzichten ja auch nicht auf Schlösser und Schlüssel für Türen, nur weil Türen aufgebrochen werden könnten.

Wie Sie wissen, ist das Gesetz zunächst auf drei Jahre befristet und wird nach zwei Jahren evaluiert werden, um evt. Nachbesserungen zu machen. Ich habe deshalb für das Gesetz gestimmt, weil es um den Schutz von unschuldigen Kindern geht - auch wenn es noch kein optimales Mittel gegen Kinderpornographie gibt, darf man nicht tatenlos mögliche erfolgreiche Schritte unversucht lassen.

Beste Grüße,

Julia Klöckner

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