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Julia Klöckner
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Frage von Peter Dr. B. •

Frage an Julia Klöckner von Peter Dr. B. bezüglich Verbraucherschutz

Der Verbraucher ist ja inzwischen gewohnt, dass er kaum noch ein Internetangebot findet, dessen einzelne Klauseln sich nicht hinter x Fußnoten verbergen.

Wer einmal recherchiert, was sich beispielsweise im Bereich „Call by call“ oder „Internet by call“ Dienste abspielt, findet Szenarien, die i.m.o. schon ihresgleichen suchen.

Viele Angebote bestehen darin, einen günstigen Minutentarif anzubieten, diesen aber in kurzen Abständen - mehr oder weniger versteckt- abrupt in Tarife umzustellen, die um das bis zu 1000- fache teurer sind. Hierbei scheint es Methode zu sein, nicht die Einwahlnummern zu ändern sondern nur die sich jeweils dahinter verbergenden Tarife.

Das Geschäftsmodell dieser Anbieter hat mit einer, an marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten orientiertem Strategie nichts zu tun, sondern basiert auf der systematischen Täuschung der Kunden. Denn niemand zahlt freiwillig Gebühren, die – bei identischem Angebot – ein vielfaches über dem üblichen Preis liegen.

Die Bundesnetzagentur erklärt auf Nachfrage, diese Zustände seien nicht zu beanstanden, und entsprächen ihrer Vorstellung eines freien Marktes.

Ich kann dieser Argumentation nicht folgen. Immerhin gehört zu den Grundprinzipien eines funktionieren Marktes, dass möglichst gut informierte Marktteilnehmer in einem möglichst transparenten Angebot ihre Kaufentscheidung treffen können.

Jedenfalls kann ein ständiges, unvorangekündigtes Ändern wesentlicher Angebotsmerkmale nicht als Beitrag zur Schaffung einer funktionierenden Marktkultur angesehen werden.

Wie begründet Ihre Bundestagsfraktion, dass der Gesetzgeber hier nicht eingreift und die Entwicklung sich selber überlässt, nicht zuletzt auch unter dem Gesichtspunkt, dass die zunehmende Verbraucherverunsicherung sich auch auf diejenigen Unternehmen negativ auswirken dürfte, die faire Geschäftsusancen pflegen.

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Lieber Herr Dr. Bauch,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie mich auf das Thema Verbraucherschutz und die Tücken der Angebotsvielfalt im Internet ansprechen. Gerne antworte ich Ihnen hierauf.

Das Internet bietet uns viele Vorteile: Es spart Zeit, Geld und Aufwand. Wo Licht ist, ist aber auch immer Schatten. Unübersichtliche Seiten mit versteckten Kosten- und Abofallen oder schwer lesbare Schriften - die Liste der Probleme ist lang. Als Verbraucherschutzbeauftragte meiner Fraktion erhalte ich eine Vielzahl an Beschwerden. Dort wo Missbrauch betrieben wird, müssen wir gegebenenfalls gesetzlich nachbessern.

Die von Ihnen angesprochenen Minutentarife durch "Call by Call" Angebote hingegen sind zunächst einmal legale Angebotsprodukte von Unternehmen und damit ein Ergebnis des Wettbewerbes und der sozialen Marktwirtschaft. Ich stimme Ihnen aber zu: Die Produktvielfalt ist gerade in dieser Branche groß und führt dazu, dass viele gar nicht mehr wissen, welche Tarife gelten bzw. welche Vor- und Nachteile ein Produkt hat. Um mehr Licht in diesen Telekommunikationsdschungel zu bekommen, müssen wir deshalb die Preistransparenz vorantreiben. Erste Schritte in diese Richtung sind getan: Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes konnte wir in dieser Legislaturperiode gerade im Handybereich mehr Transparenz und Vergleichbarkeit schaffen. Ähnliches gilt es, auch in den anderen Sparten umzusetzen. Der Verbraucher muss wissen, was er für einen Anruf bezahlt bzw., die Tarife müssen vor Nutzung des Anrufs angesagt werden. Dann kann der Verbraucher immer noch entscheiden, ob er ihn nutzt oder doch lieber wechseln will.

Lieber Herr Dr. Bauch, wir arbeiten an einer Lösung. Leider mahlen die Mühlen in der Politik manchmal langsamer als man gerne möchte. Dennoch bin ich optimistisch, dass wir hier zu einem guten Ergebnis kommen werden.

Herzliche Grüße,
Julia Klöckner

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