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Judith Skudelny
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Frage von Klaus N. •

Frage an Judith Skudelny von Klaus N. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Skudelny,

ich beziehe mich auf einen post im Spiegel-Forum http://www.spiegel.de/forum/gesundheit/organspende-spahn-verteidigt-widerspruchsloesung-im-bundestag-thread-833393-4.html#postbit_70485535 , der die Rede von Jens Spahn zur verpflichtenden Organ-Gewebeentnahme im Bundestag kommentiert.

Ich möchte Sie als Juristin fragen, ob die in diesem Post von isikat getroffene Aussage, dass "...Widersprüche dann einfach verschwinden - vor allem, wenn ein Politiker oder ein Reicher unbedingt ein Organ haben möchte. Im Gegensatz zur Zustimmung. Die muss nämlich vor Organentnahme definitiv vorliegen. Aber auch hier empfiehlt sich eine Prüfung der Unterschrift vor der Entnahme, denn auch eine Zustimmung kann gefälscht werden..." in der beschriebenen Weise, zumindest vom Ergebnis her betrachtet, juristisch überhaupt möglich ist?

Wenn ja, mit welcher Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit und daraus abgeleitet, welche rechtlichen Anforderungen sind an eine Körperverwertung in der auch von Ihrem Parteienkollegen Lauterbach leidenschaftlich geforderten Weise überhaupt - aus Ihrer fachkundigen Sicht - zu stellen?

heissSPOrN sagt: "..verlange ich ein sicheres und von mehreren unabhängigen Stellen überwachtes Register, wo die Widersprüche gesammelt werden und nach Organentnahmen staatsanwaltschaftlich überprüft wird, ob diese auch rechtmässig waren. Und widerrechtliche Entnahmen wie ein Tötungsdelikt geahndet werden!.." https://www.spiegel.de/forum/panorama/spahns-organspende-konzept-sterben-und-sterben-lassen-thread-825224-9.html#postbit_69937470 .

Wäre es aus Ihrer fachkundigen Sicht gar notwendig, sich - völlig unbürokratisch und klar - ein Tattoo auf der Brust anbringen zu lassen, wie von dem Kommentator j-c-ditters gefordert: "Hände Weg !!" http://www.spiegel.de/forum/panorama/spahns-organspende-konzept-sterben-und-sterben-lassen-thread-825224-28.html#postbit_69944092 ?

Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr N.,

vorweg: Herr Lauterbach ist nicht mein Parteikollege. Ich bin Abgeordnete der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag. Herr Lauterbach ist Mitglied der Sozialdemokraten.

Eine juristische Analyse der erwähnten Theorien kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht abgeben. Klar ist aber: Das A und O für die Spendenbereitschaft ist das Vertrauen in das Transplantationswesen. Die Organspende nach dem Tod muss eine bewusste und freiwillige Entscheidung sein, die weder erzwungen, noch von der Gesellschaft erwartet werden darf. Durch die selbstbestimmte Entscheidung werden das Vertrauen und die Akzeptanz in das System Organspende gestärkt. Die Organspende ist ein Akt gelebter Solidarität. Ein Register über die Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger muss wasserdicht sein.

Mit freundlichen Grüßen

Judith Skudelny

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