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Josefine Paul
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Frage von Martin W. •

Frage an Josefine Paul von Martin W. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Frau Paul,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Leider verstehe ich es nicht, warum es besser ist Geld auszugeben über das bereits abgestimmt worden ist, als neu über die Ausgabe von Geld zu entscheiden. Bei einer Entscheidung das Geld nicht für den Kirchentag auszugeben würden die Mittel in den Haushalt zurückfließen und würden positiv zur Einhaltung der Neuverschuldung (die für Sie das Hauptargument ist) beitragen.

Insoweit bitte ich um Aufklärung.

Ergänzend möchte ich noch Fragen, wie sie zu den Punkt „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ stehen. Dabei handelt es sich um Punkt 9 Ihres Wahlflyers: http://www.josefine-paul.de/wp-content/uploads/2010/03/josefine_flyer.pdf

Nach meiner Auffassung erledigt ein Richter in Münster und in München die gleiche Arbeit und eine Bundespolizistin, die im Bahnhof von Münster einen Taschendieb jagt, leistet für mich die gleiche Arbeit wie eine Landespolizistin NRW, die auf dem Prinzipalmarkt in Münster einen Taschendieb jagt.

Trotzdem werden die Beamtinnen und Beamte und Richterinnen und Richter in NRW deutlich schlechter bezahlt: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/beamte-zweiklassen-gesellschaft-1.2438038 Neben der Besoldung und dem Urlaubs-/Weihnachtsgeld (das es in NRW kaum noch gibt) ist auch die Wochenarbeitszeit in NRW höher und die Bediensteten müssen mehr für die "Versicherung" (Kostendämpfungspauschale) zahlen. Für diese Schlechterstellung haben Sie selber mit abgestimmt (z.B. Besoldungsanpassung 2013/14).

Meine Fragen sind:

Gilt die Forderung „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ nicht für Landesbedienstete in NRW?
Warum halten Sie sich nicht an Ihr Wahlversprechen?
Wäre es nach dem Vorbild Ihres eigenen Handelns auch für einen Unternehmer zulässig in finanziell schwierigen Zeiten nur den Frauen in einer Firma weniger Lohn zu zahlen um die Firma zu entschulden? (Ich fände so ein Vorgehen ungrecht!)

Mit freundlichen Grüßen,
Martin Weber

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Sehr geehrter Herr Weber,

bitte entschuldigen Sie die lange Beantwortungszeit. Trotzdem möchte ich gerne noch auf die von Ihnen aufgeworfenen Fragen eingehen. In der Zwischenzeit hat es eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte gegeben. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat die Landesregierung mittlerweile eine Einigung mit den Gewerkschaften erzielt. Im Detail lautet diese wie folgt:

Es wurde folgende Besoldungserhöhung beschlossen:

• ab 01.06.2015: Erhöhung um 1,9%,

• ab 01.08.2016: Erhöhung um 2,1 % (mindestens jedoch 75 Euro)

Um noch einmal auf den Kirchentag zurückzukommen, würde ich Ihnen gerne noch erläutern, dass das Land einen Haushaltstitel im Volumen von etwa 10 Millionen Euro hat, um Großveranstaltungen unterschiedlichster Art in NRW zu unterstützen. Sicherlich könnte man zur Haushaltskonsolidierung auch diesen Top auf null fahren, allerdings dienen diese Zuschüsse für Großveranstaltungen auch der Unterstützung ehrenamtlichen Engagements in diesem Zusammenhang. Die Unterstützung solcher Veranstaltung und des damit verbundenen Engagements halte ich aus gesellschaftspolitischer Sicht für sinnvoll. Ich unterstütze daher auch weiterhin den Zuschuss des Landes zur Ausrichtung des Katholikentages in Münster.

Zur Klarstellung meiner politischen Forderung in meinem Flyer möchte ich erläutern, dass sich diese Forderung auf die anhaltende Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern bezieht. Im Schnitt verdienen Frauen in Deutschland 22% weniger als Männer. Dies hat unterschiedliche Gründe, wie beispielsweise eine generell schlechtere Entlohnung sog. "Frauenberufe". Darüber hinaus tragen weitere strukturell bedingte Aspekte dazu bei, dass Frauen weiterhin deutlich schlechter verdienen als Männer. Weitaus dramatischer stellt sich diese Lücke sogar im Bereich der Renten dar. Hier beläuft sich das "Gender-Pension-Gap" auf über 50%. In der Konsequenz bedeutet dies, dass Altersarmut weiblich ist.
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben bereits vor einiger Zeit einen Antrag in den Landtag eingebracht, der die Erprobung von Eltgeltgleichheitschecks auch für den öffentlichen Dienst vorsieht. Denn trotz Tarif- und Besoldungsgruppen im öffentlichen Dienst, wirken auch hier strukturelle Hemmnisse, die zu einer schlechteren Bezahlung und schlechteren Aufstiegschancen von Frauen führen.

Mit freundlichen Grüßen
Josefine Paul

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