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Josef Rief
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Frage von Holger K. •

Frage an Josef Rief von Holger K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Rief,

da Sie sicherlich wenig Zeit haben, versuche ich meine Frage so kurz wie möglich zu halten:

Ich habe am 02.02.2012 verbindlich eine Photovoltaikanlage bestellt und im Vorfeld hierzu auch den Kreditvertrag unterzeichnet. In gutem Glauben, mich auf die aktuelle Gesetzgebung zu verlassen, in der der 01.07.2012 als nächster Termin zur Kürzung der Förderung genannt war, habe ich mich trotz der deutlich höheren Kosten für deutsche Technik und einen kleinen Handwerksbetrieb aus der Region entschieden.

Dann kam die Ankündigung, diesen Termin auf den 01.04.2012 vorzuziehen. In großer Hektik konnte mir mein Handwerksbetrieb die Fertigstellung zu diesem Termin mit erneutem Kostenaufschlag zusichern.

Keine 24 h später dann ein erneuter Vorzug der Kürzung auf den 09.03.2012. Dies ist nun unmöglich mehr zu schaffen.

Eine vorgezogene Kürzung zu diesem Termin würde mir erhebliche Finanzielle Einbußen bringen und die Finanzierung wesentlich in Frage stellen, zumal die Belastungen unseres neu errichteten EFH ebenfalls noch vorhanden sind.

Eine Stornierung des Auftrages würde nicht nur mich, sondern auch den Handwerksbetrieb ebenfalls in finazielle Bedrängnis führen.

Sicherlich verstehe ich das Bemühen nun eine "Schluss-Ralley" zu verhinden. Was ist jedoch mit den Bürgern, welche schon verbindlich vor der Ankündigung des Änderunstermins unterzeichnet haben?

Gibt es hier eine Übergangsfrist?

Die vollständige Umsetzung der Änderung der EEG und der darin enthaltenen Ermächtigungsverordnung bedeutet dauerhaft sicherlich den Ausstieg aus der Energiewende und sichert nur dauerhaft den Profit unserer 4 großen Energiekonzerne.

Dies kann doch sicherlich nicht im Sinne des Erfinders sein.

Für eine zügige Beantwortung meiner Frage darf ich mich schon im Vorfeld recht herzlich Bedanken.

Mir freundlichem Gruß

Holger Kutz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kutz,

vielen Dank für Ihre Email, in der Sie die geplante Senkung der Einspeisevergütung bei der Photovoltaik kritisieren. Die Förderung von Photovoltaik in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte, die uns die Technologieführerschaft sowie viele Arbeitsplätze in diesem Bereich gebracht hat.
Der Beschluss der Bundesregierung zur Änderung der Photovoltaik-Förderung im EEG, der Grundlage für die weiteren Beratungen im Deutschen Bundestag ist, weist in die richtige Richtung und bringt unsere Energiewende voran:
Ein dynamischer Ausbau der Erneuerbaren Energien bleibt weiterhin möglich. Gleichzeitig dämmen wir die Kosten der EEG-Förderung ein, sorgen für einen bedarfsgerechteren Zubau und stärken die Eigenverantwortung.
Unsere Aufgabe ist es, den weiteren Ausbau der Photovoltaik so zu gestalten, dass er die Netzstabilität nicht gefährdet und dass die Belastungen für die Verbraucher begrenzt werden.
Der Rekordzubau an Photovoltaik-Anlagen im vergangenen Jahr macht ein politisches Nachsteuern zwingend erforderlich. Nur so ist es möglich, die Kosten für die EEG-Umlage, die jeder Stromkunde zu tragen hat, im Bereich von 3,5 Cent pro Kilowattstunde zu halten. Und nur so sorgen wir dafür, dass der Photovoltaik-Zubau die Stabilität unseres Stromnetzes nicht gefährdet. Beides ist Voraussetzung für die Akzeptanz des Umbaus unserer Energieversorgung und damit für das Gelingen der Energiewende. Mit der vorgezogenen und stärkeren Einmaldegression bringen wir den Photovoltaik-Zubau wieder zurück auf einen vernünftigen Zubaupfad. Die künftige monatliche Degression wirkt den so genannten "Schlussrallyes" entgegen, die bisher halbjährlich vor einer anstehenden Degression erfolgten. Zudem sorgt diese Veränderung für Planungs- und Investitionssicherheit. Mit der nur noch zu 85 Prozent oder 90 Prozent erfolgenden EEG-Vergütung stärken wir den Eigenverbrauch und die Direktvermarktung.
In den weiteren parlamentarischen Beratungen geht es nun darum, einen vernünftigen Vertrauensschutz für bereits geplante Photovoltaik-Anlagen zu schaffen und gleichzeitig mögliche Vorzieheffekte zu vermeiden. Klar ist: Wer im Vertrauen auf geltendes Recht investiert hat, muss auch Vertrauensschutz genießen. Wir diskutieren momentan die Möglichkeit einer Verlegung des Stichtages auf den 1. April 2012, was auch kommen wird. Damit wäre gewährleistet, dass schon geplante und im Bau befindliche Anlagen Planungssicherheit haben und gleichfalls keine neuerliche „Schlussrally“ ausgelöst wird.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Rief, MdB

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