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Josef Rief
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Frage von Jörn K. •

Frage an Josef Rief von Jörn K. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Rief,

seit in Nordrhein-Westfalen ein teilweises Moratorium für die Erschließung unkonventioneller Gasvorkommen erlassen wurde, häufen sich auch aus Niedersachsen die Berichte über Benzol- und Quecksilber Kontaminierungen bei der Gasförderung.

Fracking ist nur ein einzelner Teil im Prozess der Gasförderung. Die Entsorgung der kontaminierten Abwässer in Niedersachsen - alleine 500.000.000 Liter bei ExxonMobil (2010) - geschieht über sogenannte Versenkbohrstellen. Zuvor wird das kontaminierte Wasser über Leitungen oder per LKW kilometerweit transportiert.

Das in Niedersachsen eingesetzte Fracking-Verfahren hat nicht mehr viel mit dem heute aktuellen High-Volume / Slick-Water Fracking zu tun, das bei unkonventionellen Gasvorkommen zum Einsatz kommt. Erfahrungen gibt es in Deutschland damit so gut wie keine. Darüber spricht die Industrie nicht gerne. Auch nicht darüber, dass im Gegensatz zur konventionellen Gasförderung hunderte Bohrungen notwendig sind.

Da Sie am Entscheidungsprozess beteiligt sind und das Fracking als "seit Jahrzehnten [...] eingesetzt" und "unauffällig" bezeichnen, wäre ich an Ihren Informationsquellen interessiert. Wie häufig wurden sie in den letzten Monaten von Industrievertreter informiert? Wie häufig über neutrale Quellen, zu denen ich nicht die Bundesanstalt für Geowissenschaften zähle?

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Krüger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Krüger,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich möchte Sie auf meine vorherige Antwort verweisen. Die Meinungsbildung innerhalb der CDU/CSU-Fraktion wird in verschiedenen Gremien betrieben. In diesem Prozess werden Sachverständige gehört. Dazu zählen neben Wissenschaftlern und Fachleuten aus Bundesministerien und deren Bundesämtern auch andere unabhängige Quellen und auch Vertreter von Unternehmen. Die Tatsache, dass es keine Vorabfestlegung unter Einfluss von Lobbyisten gibt, wie Sie sie in Ihrer Frage suggerieren, spricht für die angestrebte Objektivität des Verfahrens. Vor Beschluss eines Gesetzes wird außerdem der Bundestag mit seinen Ausschüssen befasst werden, der dann ebenfalls Expertenanhörungen durchführen würde.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Rief, MdB

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