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Joschka Langenbrinck
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Frage von Tom G. •

Frage an Joschka Langenbrinck von Tom G. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Aktuell wird die Karl Marx Str. von U-S-Bhf Neukölln bis zum Hermannplatz neu gestaltet. Was eine tolle Sache ist. Die Karl Marx Str. soll sich zu einer Shopping Meile entwickeln... wurde gesagt. Da ist bloß ein Problem. In jeden neuen Gewerberaum zieht ein Spiel/Wettcasino, Döner Imbiss oder ein Second Hand Handy Laden ein. Ich kann mich noch an letztes Jahr erinnern an ein Zeitungsinterview in der Morgenpost, ich glaube es war mit dem Neuköllner Bürgermeister. Dort sagte er das keine Genehmigungen mehr für Spiel/Wettcasinos erteilt werden. Das war dann wohl eine Ente, denn alleine in den letzten 6 Monaten haben am U-S Bahnhof Neukölln 5 neue Spielcasinos und 3 Dönerimbisse aufgemacht. Ich bin vor kurzen mal die ganze KM Strasse entlang gegangen und habe die Geschäfte gezählt. Es sind 147 Geschäfte (die Arcaden nehme ich mal raus), davon sind 107 Döner/Spielcasinos/Secondhand Handyläden. Da frage ich was das für eine Shopping Meile das sein soll und wer die Genehmigungen dafür erteilt, das kann ja nur jemand sein der noch nie die Karl Marx Strasse betreten hat.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gerasch,

vielen Dank für Ihre Frage, mit der Sie zwei Teilaspekte ansprechen: Erstens die Umgestaltung der Karl-Marx-Straße und die damit einhergehende Vermietung von Gewerbeflächen und zweitens die ätzende Spielhallenflut seit 2009.

Zur Karl-Marx-Straße:

Die Straße wird zur Förderung der Aufenthaltsqualität umgestaltet, indem der fließende Verkehr auf eine Spur pro Fahrtrichtung reduziert wird, z.B. durch breitere Gehwege, 1.60 Meter Fahrradstreifen und Kurzparkmöglichkeiten (sollen Parken in 2. Reihe verhindern). Dadurch soll die Attraktivität als Durchfahrtsstraße gemindert und auf die Hermannstraße (die derzeit umfassend saniert wird) und Sonnenallee verlagert werden.

In diesem Zusammenhang soll die Karl-Marx-Straße auch im Einkaufsangebot aufgewertet werden. Aber: Es gibt kein Gesetz, das Hausbesitzern vorschreibt, welche Geschäfte sie in ihre Gewerbeflächen unterbringen dürfen oder nicht. Ein solches Gesetz wäre auch schwer mit dem Grundgesetz und dem verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums realisierbar. Das heißt: Wenn Hausbesitzer X der Meinung ist, in seinem Haus drei Dönerbuden zu haben, dann hat der Staat (= Bezirksamt) keine gesetzliche Handhabe dagegen. Kein Hauseigentümer kann dazu gezwungen werden, ein halbes Jahr Leerstand und Mietverluste bei laufenden Kosten (z.B. Versicherungen, Grundsteuer, etc.) in Kauf zu nehmen.

Vor diesem Hintergrund hat das Bezirksamt im letzten Jahr reagiert und ein "City Management" ins Leben gerufen, um alle Akteure vor Ort an einen Tisch zu holen und um ihnen klarzumachen, dass ein wildes "drauf los vermieten" zwar kurzfristigen Erfolg hat (= Mieteinnahme), aber langfristig nicht zu einem attraktiven Erscheinungsbild beiträgt

Meint: Das Bezirksamt hat das Problem erkannt und handelt mithilfe des City Managements. Die Aufwertung der Karl-Marx-Straße durch Geschäfte, die über 1-Euro-Shops, Second-Hand-Handy-Läden und Dönerbuden hinaus geht, ist im Gange, braucht aber Zeit.

Zu den Spielhallen:

Die Casinos, die Sie wahrnehmen, sind jene, die schon vor dem neuen Spielhallengesetz genehmigt werden mussten, weil es bis zum Gesetz eben keine Regelung gab, wann/wie/wo eine Konzession hätte verweigert werden können. Da konnte jeder Hanswurst ein Casino aus dem Boden stampfen - egal, ob links und rechts schon eine Spielhalle stand oder der Betreiber keine Ahnung vom Spielbetrieb hatte.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat den Auswuchs deshalb in diesem Sommer zum Anlass genommen, das deutschlandweit erste Spielhallengesetz zu beschließen.

Das Problem ist, dass es einen verfassungsrechtlichen Bestandsschutz gibt. Das heißt, dass die Spielhallen nicht von heute auf morgen geschlossen werden können. Deshalb wurde die Kiste so gelöst, dass die Lizenzvergabe für alle Spielhallen bis zum Jahr 2016 begrenzt wird. Und die wichtigste Neuregelung: die Erlaubnis einer Neueröffnung ist an die Bedingung geknüpft, dass im Umkreis von 500 Metern nicht bereits ein Casino existiert. Ab August 2016 gilt diese Regel auch für bestehende Hallen, die dann einer Neugenehmigung bedürfen. Kommt es zu einem Betreiberwechsel, muss sofort eine neue Konzession beantragt werden.

Das neue Gesetz fruchtet: Seit seiner Einführung im Sommer gab es in Neukölln keine Konzessionsanträge für den Betrieb einer Spielhalle mehr. In den anderen 11 Bezirken sieht es ähnlich aus: entweder wurden keine Anträge mehr gestellt oder keine Genehmigungen von den zuständigen Bezirksämtern ausgesprochen, da die neue gesetzliche Grundlage dies untersagt.

Der neue SPD/CDU-Senat strebt darüber hinaus eine Verschärfung des Gesetzes an, um die Ansiedlung und den Bestand an "Café-Casinos" (kleine Cafés mit Automaten) zu verhindern, die nun statt Spielcasinos beantragt werden.

Auch wenn das Gesetz wie oben beschrieben bereits heute wirkt, dauert es eine gewisse Zeit, bis die Spielhallenplage aus unserem Stadtbild verschwunden sein wird.

So blöd es klingen mag: Geben Sie der Entwicklung der Karl-Marx-Straße Zeit. Das geht nicht von jetzt auf gleich. Die oben beschriebenen Maßnahmen (Umgestaltung, City Management und Spielhallengesetz) tragen dazu bei, dass die Einkaufsmeile langsam aber sicher Gestalt annehmen wird.

Freundliche Grüße

Joschka Langenbrinck MdA