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Jörn Freynick
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Frage von Tim F. •

Frage an Jörn Freynick von Tim F.

Hallo Herr Freynick,

leider kann man auf eine Reaktion nicht nochmals reagieren, trotzdem möchte ich nachfassend zu meiner ersten Anfrage gerne folgendes wissen:

Zum Einen:
Sie sprechen von "den Hochschulen", die entscheiden sollten. Welche Instanz genau sollte Ihrer Meinung nach dafür zuständig sein, diese Entscheidung zu treffen?

Zum Anderen:
Die letzte Einführung von Studiengebühren war zumindest nicht unproblematisch (vgl. z.B. http://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/studiengebuehren-stau-alles-muss-raus-aber-dalli-a-629762.html).

Inwiefern würden Sie sich dafür stark machen, hier einen ähnlich libertären Ansatz zu fahren oder gäbe es Ihrer Meinung nach Ansätze hier Reglementierungen zu setzen? Gäbe es wieder eine Zweckbindung, wie beim letzten Mal? Wie würde diese kontrolliert?

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Antwort von
FDP

Hallo Herr F.,

mit „den Hochschulen“ ist der Hochschulrat gemeint.

Wir wollen es den Hochschulen freistellen, ob sie Studiengebühren erheben, die erst im Nachgang zu einem erfolgreich bestandenen Studium und bei einem Vollzeitjob bezahlt werden und 500 Euro monatlich nicht übersteigen dürfen. Das Geld soll auch in diesem Fall zweckgebunden, innerhalb der Hochschule, verwendet werden. Kontrollieren muss dies das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Innovation.

Beste Grüße

Jörn Freynick