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Jörg van Essen
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Frage von werner z. •

Frage an Jörg van Essen von werner z. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr van Essen,

Radio Lippewelle Hamm berichtet über ERWACHSEN AUF PROBE, BABY ZU TESTZWECKEN AUSLEIHEN stehe vor der Gerichtsentscheidung ob oder ob gar nicht gesendet werden darf. Meine Erkenntnis über US amerikanische Schuddelsendungen behalte ich für mich, doch was mich sehr bewegt: Was sagen die Parteien dazu ? Müssen wir jeden Schmutz über uns ergehen lassen ? WO bleiben die Werte der Familien? Alles wird auf animalisch niedriges Niveau gezogen. Die Folgen sind die Istzustände über Entfremdungen in den Familien und Zerstörung des sozialen Gefüges innerhalb der Wertegemeinschaft. Und was mich besonders unter Schäuble und Überwachung maßloß aufregt: Was hat unsere Familienvorzeigeministerin zu sagen? Ein hinterlistigen Internetschutz ist ihr geistiges Kind. Hoffentlich das letzte und wird vor dem Bundesverfassungsgericht gekippt werden.

Wie steht es in meiner Partei FDP um fragwürdige Sendungen, die wohl mehr kommerziellen Charakter aufweisen als Lehrstücke für unmündige Bürger, die selbst noch in den Kinderschuhen stecken?

Sehr zum Gruß, Werner Zumbrock

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Zumbrock!

Haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur RTL-Sendung "Erwachsen auf Probe". Ich habe diese Sendung nicht gesehen und eine Bewertung dieser ist mir damit auch als Privatperson nicht möglich.

Die erste Sendung wurde von RTL am Tag Ihres Schreibens ausgestrahlt: ca. 3 Mio. Zuschauer haben sich die Sendung angesehen. Damit liegt die Quote unter den Sendungen, die sonst in diesem Zeitfenster ausgestrahlt wurden.

Die Meinungsfreiheit des Rundfunks steht für uns an vorderer Stelle. Damit müssen die Medien sorgsam umgehen. Für die Kontrolle der privaten Rundfunkanstalten sind die Landesmedienanstalten sowie - in diesem Fall - die Jugendschutzkommission der Landesmedienanstalten zuständig.

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen", den Sie auch ansprechen, liegt jedoch in unserem Zuständigkeitsbereich. Diesem stehen wir kritisch gegenüber. Für uns steht hier schon die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Gefahrenabwehr bei der Verbreitung von Kinderpornographie in Frage. Gefahrenabwehr obliegt den Ländern, die in diesem Bereich hervorragende Arbeit leisten. Auch die Regulierung von Medieninhalten liegt in der Zuständigkeit der Länder, wohingegen der Bund nur für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Telemedien zuständig ist. Insoweit stellt sich die Frage, ob der eingebrachte Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist, was Sie ja auch anmerken.

Dies bemerke ich unter der Voraussetzung, über die wir uns sicherlich alle einig sind, dass Kinderpornographie effektiv bekämpft werden muss. Kinderpornographie, bei der der Missbrauch von Kindern in Bild oder Film wiedergegeben wird, ist ein widerliches und schreckliches Verbrechen, denn der vorangegangene Missbrauch hinterlässt unheilbare Wunden an Seele und Körper der missbrauchten Kinder. Notwendig ist die konsequente Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB,
Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion