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Frage von Marita K. •

Frage an Jörg van Essen von Marita K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Van Essen,
können Sie sich vorstellen, dass Sie in Ihrem Leben einmal auf die Hilfe und Untrerstützung durch einen Berufbetreuer angewiesen sein könnten? Wie soll Ihr Berufsbetreuer für Sie arbeiten?
Mit freundlichen Grüßen
Marita Kroll
Berufsbetreuerin

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Kroll,

für Ihre Anfrage zur Berufsbetreuung möchte ich Ihnen danken. Die Betreuung pflegebedürftiger Menschen wird in Zukunft aus zwei Gründen an Bedeutung gewinnen. Einerseits führt medizinischer Fortschritt zu einer immer älter werdenden Gesellschaft, was auch die Zahl pflegebedürftiger Menschen erhöht. Zum zweiten führt die moderne Gesellschaft oft zu der Situation, dass pflegebedürftige Personen nicht automatisch Angehörige haben, die im Falle von Unmündigkeit deren Betreuung übernehmen können oder ihre Angehörigen zu weit entfernt leben, um diese Aufgabe wahrnehmen zu können.

Pflegebedürftigkeit kann, sei es durch Unfall oder Erkrankung, jeden Menschen treffen. Somit kann auch ich mir vorstellen, eines Tages auf Hilfe einer Berufsbetreuerin oder eines Berufsbetreuers angewiesen zu sein.

Soweit vorhanden sollte Betreuung, wann immer es möglich ist und dem Wohle des Patienten dienlich, durch nahe Angehörige übernommen werden. Angehörige kennen die Bedürfnisse und Eigenheiten der unmündig gewordenen Person am besten. Zudem ist gerade für demente Menschen der Umgang mit vertrauten Personen äußerst wichtig. Sollten nahe Angehörige zur Betreuung nicht in der Lage sein, ist die Auswahl eines geeigneten Betreuers sehr wichtig. Mir wäre dabei wichtig, dass der Betreuer sich stets am Wohl des Patienten orientiert und seine Entscheidungen soweit dies möglich ist gemeinsam mit der ihm anvertrauten Person und dessen Angehörigen abstimmt. Nur in Fällen, in denen nahstehende Angehörige sich nachweislich dem Wohle des Patienten abträglich verhalten oder z.B. Ehepartner den teils juristisch hochkomplexen Entscheidungen nicht gewachsen sind, sollte die Betreuungsperson Entscheidungen eigenmächtig treffen. Diese sollen immer strikt dem Wohl des Patienten dienen. Hierbei muss es aber im Zweifel Kontrollmechanismen und Einspruchsmöglichkeiten geben, die auch rasch und unbürokratisch geprüft werden. Es muss auch die Möglichkeit bestehen, im begründeten Fall die Betreuungsperson zu wechseln. Für die aus meiner Sicht meisten Fälle aber sollte die Betreuung nahstehenden Angehörigen übertragen werden und nur im extremen Ausnahmefall gegen den erklärten Wunsch der Patienten und deren Angehörigen entschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg van Essen, MdB
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer
der FDP-Bundestagsfraktion