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Frage von Wolfgang D. •

Frage an Jörg Kastendiek von Wolfgang D. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Guten Tag Herr Kastendiek,

vor 21 Jahren haben wir in Bremen-Arsten eine Doppelhaushäfte gebaut.
Jetzt im letzten Jahr ist das Nachbargrundstück verkauft worden und es wird gegen unsere Haushälte gebaut worden.

Im Oktober2014 haben wir festgestellt das das Neu errichtete Haus (zu diesem Zeitpunkt befand es sich noch im Rohbau) im First um 83 cm zu hoch gebaut worden ist. Der gültige Bebauungsplan sagt aus, dass das Gebäude maximal 8,00 m hoch sein darf.
Jetzt weist es jedoch eine Höhe von 8,83 m auf.

Wir haben hierzu das zuständige Bauamt in Bremen in 10/2014 auf diesen Verstoß gegen das Baugesetz hingewiesen mit der Bitte das dieses entsprechend einschreiten soll.

Nach diversen Aufforderungen an das Amt und dem zuständigen Bausenator Lohse haben wir im Dezember 2014 einen ablehnenden Bescheid des Amtes bekommen.

Auf diesem ablehnenden Bescheid haben wir Fristgerecht einen Widerspruch eingereicht.

Dieser Widerspruch wurde wiederum erst 2,5 Monate beantwortet und abgelehnt ohne Konkret hierauf einzugehen.

Hier mal kurz die Fakten: Es wurde gegen das Gesetz verstoßen - es wurde falsch gebaut !
Von Behörden und Bauherrenseite wurde dieser Verstoß schriftlich nach Bekanntwerden auch noch bestätigt.
Es wurde Wissentlich und Bewusst (Der Bauherr und das Bauamt wussten es) trotz des Verstoßes immer Weitergebaut. Die Baubehörde beruft sich auf Ihren Ermessensspielraum
Dieses ist ein Behördenfilz sondergleichen.

Wozu gibt es Gesetze bzw. einen Bebauungsplan, wenn man sich sowieso nicht daran halten muß???
Wo, und das wissen Sie sicherlich als Dipl.-Bauingenieur, fängt der Ermessungsspielraum an und wo hört er auf, und wo steht das geschrieben. Ach ja, und es gibt noch mehrere DHH, wo angebaut werden kann : das ist also ein "Freifahrtschein" für zukünftige Bauten. Dieses trägt sicherlich nicht zur " Verschönerung Bremens "sowie für "gute Nachbarschaft" bei.

Danke für Ihre konkreten, ausführlichen Antworten.
Gruß
C+W.

Portrait von Jörg Kastendiek
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

entschuldigen Sie vorab die verspätete Antwort. Ihren Unverständnis über die Reaktion des Bauamtes kann ich nachvollziehen. Aus meinem Verständnis heraus werden B-Pläne aufgestellt, damit diese auch eingehalten werden, wobei an zahlreichen Stellen in Bremen die zuständigen Ämter einen Ermessungsspielraum haben und diesen auch sinnvoll anwenden. In diesem konkreten Fall scheint es sich aber eher um eine juristische Frage zu handeln, die mit einer detaillierten Kenntnis vor Ort beantwortet werden muss. Daher bitte ich um Verständnis, dass eine vertiefte Antwort mir nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Kastendiek