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Johannes Steiniger
CDU
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Frage von Helmut M. •

Frage an Johannes Steiniger von Helmut M.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Steiniger,

meine Frage entspringt nicht einer Tagesaktualität. Jedoch halte ich sie für grundsätzlich.

Als Sie gewählt worden sind, sprachen Sie sich gegen die "Rente mit 63" aus. 45 Jahre Arbeit sind folglich zu wenig dafür.

Jedoch - kaum im Bundestag, da stimmten Sie dafür, die Bezüge der Abgeordneten (also auch der eigenen) um knapp 10 % zu erhöhen.

Wie ist das zu verstehen ?
Wie begründen Sie das ?

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Marnet

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Marnet,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Themen Rente und Diätenerhöhung.

Ja, ich habe bei der Abstimmung gegen eine abschlagsfreie Rente mit 63 gestimmt und halte diese Entscheidung nach wie vor für richtig. Statt panischer Rentenänderung von Seiten der SPD setze ich mich für eine ehrliche Debatte zum Thema Rente ein. Im Jahr 2040 werden in Deutschland bis zu fünf Millionen Menschen weniger leben als heute, gleichzeitig steigt die Lebenserwartung um bis zu vier Jahre – während die Geburtenrate niedrig bleibt. Der „Altenquotient“ steigt von heute 31 Prozent auf knapp 50 bis 55 Prozent. Das bedeutet, dass das Verhältnis von Beitragszahlern von heute 3:1 auf künftig 2:1 sinkt. Bereits heute stammt aber jeder dritte Euro für Renten aus der Staatskasse. Wir sollten – auch angesichts der höchsten Rentenerhöhungen seit der Wiedervereinigung – eher darüber diskutieren wie wir das derzeitige System fit für die Zukunft machen können. Zentral sind aus meiner Sicht dabei Flexibilität und Eigenverantwortung. Die Flexi-Rente schafft hierbei individuellere Renteneinstiege und die Stärkung betrieblicher und privater Altersvorsorge ermöglicht mehr Eigenverantwortung.

Der Zusammenhang der Debatte um die Rente und die Erhöhung der Abgeordnetendiäten erschließt sich mir dabei nicht. Die Abgeordnetendiäten wurden im Jahr 2014 reformiert und damals an die Gehälter von Bundesrichtern angeglichen. Dies war nötig geworden, da die Gehälter von Bundesrichtern aufgrund des vielmaligen Verzichts von Erhöhungen der Abgeordnetendiäten sehr viel höher waren. Dabei gilt die Grundregel, dass diejenigen, die über Gesetze urteilen nicht mehr verdienen sollen als diejenigen, die die Gesetze erlassen. Seit letztem Jahr sind die Abgeordnetendiäten aber ohnehin an die Entwicklung der Nominallöhne, also der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland, gekoppelt. Das Grundgesetz bestimmt hierzu in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Der Betrag der Entschädigung muss dabei der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Regelmäßige Erhöhungen bleiben dabei – genau wie in regulären Arbeitsverhältnissen auch – nicht aus.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Steiniger

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